Für die Anschaffung von Sportgeräten, die ausschließlich der eigentlichen
Sportausübung dienen, kann ein Zuschuss in der Regel bis zu 25 % der
Anschaffungskosten gewährt werden, wenn der KreisSportBund Ennepe-Ruhr sich ebenfalls an den Kosten beteiligt und die Gesamtfinanzierung
gesichert ist. Der Zuschuss wird auf max. 5.000 Euro begrenzt.
Voraussetzungen
- Die Leistung kann nur von Vereinen in Ansruch genommen werden, die mindestens 2 Jahre Mitglied im SSV, KreisSportBund Enneppe Ruhr e.V. sowie in einem dem Landessportbund NRW e.V. angeschlossen Fachverband sind.
- Der Verein muss einen Anteil von Jugendlichen bis 26 Jahre von 10% der Gesamtmitgliederzahl haben. Ausnahmen sind möglich bei Vereinen zur Förderung des Behinderten-, Senioren-, Schieß- und Rehabilitationssports.
- Die in den jeweils gültigen Förderrichtlinien des KSB-EN geforderten Mindestmitgliedsbeiträge für aktive Vereinsmitglieder dürfen nicht unterschritten werden.
Kosten- & Zahlungsnachweis
Für die Anschaffung von Sportgeräten, die ausschließlich der eigentlichen
Sportausübung dienen, kann ein Zuschuss in der Regel bis zu 25 % der
Anschaffungskosten gewährt werden, wenn der KreisSportBund Ennepe-Ruhr sich ebenfalls an den Kosten beteiligt und die Gesamtfinanzierung
gesichert ist. Der Zuschuss wird auf max. 5.000 Euro begrenzt.
Voraussetzungen
- Die Leistung kann nur von Vereinen in Ansruch genommen werden, die mindestens 2 Jahre Mitglied im SSV, KreisSportBund Enneppe Ruhr e.V. sowie in einem dem Landessportbund NRW e.V. angeschlossen Fachverband sind.
- Der Verein muss einen Anteil von Jugendlichen bis 26 Jahre von 10% der Gesamtmitgliederzahl haben. Ausnahmen sind möglich bei Vereinen zur Förderung des Behinderten-, Senioren-, Schieß- und Rehabilitationssports.
- Die in den jeweils gültigen Förderrichtlinien des KSB-EN geforderten Mindestmitgliedsbeiträge für aktive Vereinsmitglieder dürfen nicht unterschritten werden.
Kosten- & Zahlungsnachweis
- Anschrift
- 001 Westfalenstraße 75 (Haus des Sports) 58453 Witten
Egger
- ssv@stadt-witten.de
Selbach
- ssv@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001 Marktstraße 16 58452 Witten
Schmidt
_______Termine
Freitext
Termine
- soziales@stadt-witten.de
Antrag Grundsportgeräte
Für die Anschaffung von Sportgeräten, die ausschließlich der eigentlichen
Sportausübung dienen, kann ein Zuschuss in der Regel bis zu 25 % der
Anschaffungskosten gewährt werden, wenn der KreisSportBund Ennepe-Ruhr sich ebenfalls an den Kosten beteiligt und die Gesamtfinanzierung
gesichert ist. Der Zuschuss wird auf max. 5.000 Euro begrenzt.
Voraussetzungen
- Die Leistung kann nur von Vereinen in Ansruch genommen werden, die mindestens 2 Jahre Mitglied im SSV, KreisSportBund Enneppe Ruhr e.V. sowie in einem dem Landessportbund NRW e.V. angeschlossen Fachverband sind.
- Der Verein muss einen Anteil von Jugendlichen bis 26 Jahre von 10% der Gesamtmitgliederzahl haben. Ausnahmen sind möglich bei Vereinen zur Förderung des Behinderten-, Senioren-, Schieß- und Rehabilitationssports.
- Die in den jeweils gültigen Förderrichtlinien des KSB-EN geforderten Mindestmitgliedsbeiträge für aktive Vereinsmitglieder dürfen nicht unterschritten werden.
Kosten- & Zahlungsnachweis