Antrag Grundsportgeräte

Für die Anschaffung von Sportgeräten, die ausschließlich der eigentlichen 
Sportausübung dienen, kann ein Zuschuss in der Regel bis zu 25 % der 
Anschaffungskosten gewährt werden, wenn der KreisSportBund Ennepe-Ruhr sich ebenfalls an den Kosten beteiligt und die Gesamtfinanzierung 
gesichert ist. Der Zuschuss wird auf max. 5.000 Euro begrenzt. 

Voraussetzungen

  • Die Leistung kann nur von Vereinen in Ansruch genommen werden, die mindestens 2 Jahre Mitglied im SSV, KreisSportBund Enneppe Ruhr e.V. sowie in einem dem Landessportbund NRW e.V. angeschlossen Fachverband sind.
  • Der Verein muss einen Anteil von Jugendlichen bis 26 Jahre von 10% der Gesamtmitgliederzahl haben. Ausnahmen sind möglich bei Vereinen zur Förderung des Behinderten-, Senioren-, Schieß- und Rehabilitationssports.
  • Die in den jeweils gültigen Förderrichtlinien des KSB-EN geforderten Mindestmitgliedsbeiträge für aktive Vereinsmitglieder dürfen nicht unterschritten werden.  

Kontakt

Frau Egger

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Frau Schmidt

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Frau Selbach

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