Ausnahme von der Schutzhelmtragepflicht

Informationen

Von der Verpflichtung, beim Führen motorisierter Zweiräder einen Schutzhelm zu tragen, kann befristet befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

20,00 Euro je Ausfertigung

  • Personalausweis
  • ärztliche Bescheinigung

Straßenverkehrsordnung

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Herr Borys

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