Ausnahmegenehmigung zum Befahren der städtischen Friedhöfe

Um die städtischen Friedhöfe mit einem KFZ befahren zu dürfen, ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich. 

Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten 

Kontakt

Friedhofsverwaltung

Details