Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung

In begründeten Ausnahmefällen können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigt werden.

Ausnahmen sind möglich:

  • von Halt- und Parkverboten
  • von den Vorschriften, an Parkuhren nur bei laufender Uhr zu parken oder   Parkscheinautomaten zu benutzen
  • von den Vorschriften über die Höhe, Länge und Breite von Fahrzeugen
  • über das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
  • von anderen, sich aus Beschilderungen ergebenden Ver- oder Geboten.

Je nach Umfang der Ausnahmegenehmigung werden Verwaltungsgebühren ab 31,00 Euro fällig.

Da unterschiedliche Unterlagen notwendig werden, ist eine Kontaktaufnahme empfehlenswert.

Straßenverkehrsordnung

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Herr Borys

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