In begründeten Ausnahmefällen können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigt werden.
Ausnahmen sind möglich:
- von Halt- und Parkverboten
- von den Vorschriften, an Parkuhren nur bei laufender Uhr zu parken oder Parkscheinautomaten zu benutzen
- von den Vorschriften über die Höhe, Länge und Breite von Fahrzeugen
- über das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- von anderen, sich aus Beschilderungen ergebenden Ver- oder Geboten.
Straßenverkehrsordnung
Da unterschiedliche Unterlagen notwendig werden, ist eine Kontaktaufnahme empfehlenswert.
Je nach Umfang der Ausnahmegenehmigung werden Verwaltungsgebühren ab 31,00 Euro fällig.
In begründeten Ausnahmefällen können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigt werden.
Ausnahmen sind möglich:
- von Halt- und Parkverboten
- von den Vorschriften, an Parkuhren nur bei laufender Uhr zu parken oder Parkscheinautomaten zu benutzen
- von den Vorschriften über die Höhe, Länge und Breite von Fahrzeugen
- über das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- von anderen, sich aus Beschilderungen ergebenden Ver- oder Geboten.
Straßenverkehrsordnung
Da unterschiedliche Unterlagen notwendig werden, ist eine Kontaktaufnahme empfehlenswert.
Je nach Umfang der Ausnahmegenehmigung werden Verwaltungsgebühren ab 31,00 Euro fällig.
In begründeten Ausnahmefällen können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigt werden.
Ausnahmen sind möglich:
- von Halt- und Parkverboten
- von den Vorschriften, an Parkuhren nur bei laufender Uhr zu parken oder Parkscheinautomaten zu benutzen
- von den Vorschriften über die Höhe, Länge und Breite von Fahrzeugen
- über das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- von anderen, sich aus Beschilderungen ergebenden Ver- oder Geboten.
Straßenverkehrsordnung
Da unterschiedliche Unterlagen notwendig werden, ist eine Kontaktaufnahme empfehlenswert.
Je nach Umfang der Ausnahmegenehmigung werden Verwaltungsgebühren ab 31,00 Euro fällig.
In begründeten Ausnahmefällen können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigt werden.
Ausnahmen sind möglich:
- von Halt- und Parkverboten
- von den Vorschriften, an Parkuhren nur bei laufender Uhr zu parken oder Parkscheinautomaten zu benutzen
- von den Vorschriften über die Höhe, Länge und Breite von Fahrzeugen
- über das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- von anderen, sich aus Beschilderungen ergebenden Ver- oder Geboten.
Straßenverkehrsordnung
Da unterschiedliche Unterlagen notwendig werden, ist eine Kontaktaufnahme empfehlenswert.
Je nach Umfang der Ausnahmegenehmigung werden Verwaltungsgebühren ab 31,00 Euro fällig.
In begründeten Ausnahmefällen können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigt werden.
Ausnahmen sind möglich:
- von Halt- und Parkverboten
- von den Vorschriften, an Parkuhren nur bei laufender Uhr zu parken oder Parkscheinautomaten zu benutzen
- von den Vorschriften über die Höhe, Länge und Breite von Fahrzeugen
- über das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- von anderen, sich aus Beschilderungen ergebenden Ver- oder Geboten.
Straßenverkehrsordnung
Da unterschiedliche Unterlagen notwendig werden, ist eine Kontaktaufnahme empfehlenswert.
Je nach Umfang der Ausnahmegenehmigung werden Verwaltungsgebühren ab 31,00 Euro fällig.
- Anschrift
- 001 Marktstraße 16 58452 Witten
Borys
08:00-12:00_08:00-12:00&14:00-16:00_geschlossen-_08:00-12:00_08:00-12:00___Z. Zt. sind bis auf Weiteres Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich
Montag
08:00-12:00
Dienstag
08:00-12:00&14:00-16:00
Mittwoch
geschlossen-
Donnerstag
08:00-12:00
Freitag
08:00-12:00
Freitext
Z. Zt. sind bis auf Weiteres Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich
- verkehrsabteilung@stadt-witten.de
Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
In begründeten Ausnahmefällen können Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigt werden.
Ausnahmen sind möglich:
- von Halt- und Parkverboten
- von den Vorschriften, an Parkuhren nur bei laufender Uhr zu parken oder Parkscheinautomaten zu benutzen
- von den Vorschriften über die Höhe, Länge und Breite von Fahrzeugen
- über das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- von anderen, sich aus Beschilderungen ergebenden Ver- oder Geboten.
Je nach Umfang der Ausnahmegenehmigung werden Verwaltungsgebühren ab 31,00 Euro fällig.
Da unterschiedliche Unterlagen notwendig werden, ist eine Kontaktaufnahme empfehlenswert.
Straßenverkehrsordnung