Bewohnerparkausweise

 Nur wer im Bereich eines Bewohnerparkgebietes gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten.

Sind Sie in ein Bewohnerparkgebiet gezogen und noch nicht dort angemeldet, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur An-/Ummeldung . 

Der Parkausweis wird Ihnen dann im Rahmen dieses Termins direkt mit ausgestellt.

Die antragstellende Person muss ein eigenes oder fremdes Fahrzeug dauerhaft nutzen und darf weder eine Garage noch einen Stellplatz zur Verfügung haben.

Der Anspruch erstreckt sich auf einen Parkausweis. 

Sie können den Bewohnerparkausweis im Serviceportal online beantragen: Online-Antrag

 Die Bezahlung erfolgt im Antragsvorgang.

Möchten Sie zwei Fahrzeuge eintragen lassen, darf der Parkausweis nur alternativ genutzt und muss persönlich beantragt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich: Terminvereinbarung Bürgerberatung

Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank

Die Bezahlung der Gebühr (30,00 Euro) in der Bürgerberatung sollte nach Möglichkeit per EC-Zahlung erfolgen.

Bewohner, die berechtigt sind einen Bewohnerparkausweis zu erhalten, können für Besucher Besucherparkausweise für ihr Parkgebiet kaufen. Diese können ausschließlich persönlich abgeholt werden; bei der Terminvereinbarung ist ebenfalls „Bewohnerparkausweis“ auszuwählen.

Kosten: 15,00 Euro für einen Block mit neun Tagesausweisen und einem Wochenausweis mit einer Gültigkeit von einer Woche. Gültigkeitsdatum und Kennzeichen sind vor dem Parken vom Nutzenden einzutragen.

21,00 Euro für einen Ausweis mit halbjährlicher Gültigkeit

30,00 Euro für einen Ausweis mit jährlicher Gültigkeit

 5,00 Euro für eine Ersatzausstellung nach Verlust

  • Fahrzeugschein
  • Ausweisdokument
  • Bei dauerhafter Nutzung eine Fahrzeuges eine entsprechende Bescheinigung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Überlassung. Diese Bescheinigung ist bei jeder Antragstellung/Verlängerung erneut vorzulegen

 

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