Informationen
Von der Verpflichtung, beim Führen motorisierter Zweiräder einen Schutzhelm zu tragen, kann befristet befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Straßenverkehrsordnung
- Personalausweis
- ärztliche Bescheinigung
20,00 Euro je Ausfertigung
- Anschrift
- 001Annenstr. 111 b58453Witten
- Anschrift
- 001Annenstr. 111 b58453Witten
- Fax
- 581 - 473298
- verkehrsabteilung@stadt-witten.de
- Bemerkung
Herr
Borys
08:00-12:00_08:00-12:00&14:00-16:00_geschlossen-_08:00-12:00_08:00-12:00___Z. Zt. sind bis auf Weiteres Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich
Montag
08:00-12:00
Dienstag
08:00-12:00&14:00-16:00
Mittwoch
geschlossen-
Donnerstag
08:00-12:00
Freitag
08:00-12:00
Freitext
Z. Zt. sind bis auf Weiteres Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich
Raum:
6
Email:
verkehrsabteilung@stadt-witten.de
Ausnahme von der Schutzhelmtragepflicht
Informationen
Von der Verpflichtung, beim Führen motorisierter Zweiräder einen Schutzhelm zu tragen, kann befristet befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
20,00 Euro je Ausfertigung
- Personalausweis
- ärztliche Bescheinigung
Straßenverkehrsordnung