Ausnahme von der Schutzhelmtragepflicht
Informationen
Von der Verpflichtung, beim Führen motorisierter Zweiräder einen Schutzhelm zu tragen, kann befristet befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
20,00 Euro je Ausfertigung
- Personalausweis
- ärztliche Bescheinigung
Straßenverkehrsordnung
Helmbefreiung