Bei manchen Bauvorhaben ist es nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf dem Grundstück einzuhalten. Oft kann dieses Hindernis durch eine Baulast ausgeräumt werden, in dem ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf seinem Grundstück übernimmt (z.B. die Einrichtung von Stellplätzen oder die verkehrliche Erschließung).
Um diese Verpflichtung auf Dauer zu sichern, wird eine Baulast (öffentlich-rechtliche Sicherung) als Urkunde angefertigt und im Baulastenverzeichnis der Stadt Witten eingetragen. Das Baulastenverzeichnis wird im Bauordnungsamt geführt.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen oder sich Kopien gegen eine Gebühr fertigen lassen.
- Baulastantrag
Bei manchen Bauvorhaben ist es nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf dem Grundstück einzuhalten. Oft kann dieses Hindernis durch eine Baulast ausgeräumt werden, in dem ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf seinem Grundstück übernimmt (z.B. die Einrichtung von Stellplätzen oder die verkehrliche Erschließung).
Um diese Verpflichtung auf Dauer zu sichern, wird eine Baulast (öffentlich-rechtliche Sicherung) als Urkunde angefertigt und im Baulastenverzeichnis der Stadt Witten eingetragen. Das Baulastenverzeichnis wird im Bauordnungsamt geführt.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen oder sich Kopien gegen eine Gebühr fertigen lassen.
- Baulastantrag
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
Dipl.-Ing.
Thomys
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Lentzen
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
Mutkamp
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Baulasten
Bei manchen Bauvorhaben ist es nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf dem Grundstück einzuhalten. Oft kann dieses Hindernis durch eine Baulast ausgeräumt werden, in dem ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf seinem Grundstück übernimmt (z.B. die Einrichtung von Stellplätzen oder die verkehrliche Erschließung).
Um diese Verpflichtung auf Dauer zu sichern, wird eine Baulast (öffentlich-rechtliche Sicherung) als Urkunde angefertigt und im Baulastenverzeichnis der Stadt Witten eingetragen. Das Baulastenverzeichnis wird im Bauordnungsamt geführt.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen oder sich Kopien gegen eine Gebühr fertigen lassen.
- Baulastantrag
Antrag auf Eintragung einer Baulast