Die Stadt Witten bietet im ServiceBüro Baudezernat (SBB) allen Bauwilligen und Architekten/Architektinnen Auskünfte und Informationen an, die das Bauen betreffen.
Das ServiceBüro Baudezernat finden Sie im Bauordnungsamt.
Das Serviceangebot umfasst:
Herr Ceglarski, Herr Härtel, Frau Tebbe:
- planungsrechtliche Beratung
Frau Germani:
- Verkauf von amtlichen Lageplänen und Bebauungsplänen
- Ausgabe von Antragsformularen
- Annahme von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Freistellungserklärungen
Notwendige Unterlagen für eine Bauberatung
Damit wir Ihnen möglichst gezielt Auskunft geben können, sollten Sie zur Bauberatung vorhandene Bauzeichnungen aus Ihren Unterlagen mitbringen. Zu empfehlen sind auch ein Übersichtsplan und eventuell eine Skizze über die geplanten Baumaßnahme.
Antragsunterlagen
Einfache Bauvorhaben können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen eines Bauantrages können Ihnen folgende Leitfäden als Hilfestellung dienen:
- Baubeschreibung Brandschutz
- Maß der baulichen Nutzung
- Bauantrag "Vereinfachtes Verfahren"
- Bauantrag "Werbeanlage"
- Bauantrag "Sonderbau"
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Leitfaden "Garage/Abstellraum"
- Leitfaden "Nutzungsänderung"
- Leitfaden "Vorbescheid"
- Leitfaden "Werbeanlagen"
Die Stadt Witten bietet im ServiceBüro Baudezernat (SBB) allen Bauwilligen und Architekten/Architektinnen Auskünfte und Informationen an, die das Bauen betreffen.
Das ServiceBüro Baudezernat finden Sie im Bauordnungsamt.
Das Serviceangebot umfasst:
Herr Ceglarski, Herr Härtel, Frau Tebbe:
- planungsrechtliche Beratung
Frau Germani:
- Verkauf von amtlichen Lageplänen und Bebauungsplänen
- Ausgabe von Antragsformularen
- Annahme von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Freistellungserklärungen
Notwendige Unterlagen für eine Bauberatung
Damit wir Ihnen möglichst gezielt Auskunft geben können, sollten Sie zur Bauberatung vorhandene Bauzeichnungen aus Ihren Unterlagen mitbringen. Zu empfehlen sind auch ein Übersichtsplan und eventuell eine Skizze über die geplanten Baumaßnahme.
Antragsunterlagen
Einfache Bauvorhaben können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen eines Bauantrages können Ihnen folgende Leitfäden als Hilfestellung dienen:
- Baubeschreibung Brandschutz
- Maß der baulichen Nutzung
- Bauantrag "Vereinfachtes Verfahren"
- Bauantrag "Werbeanlage"
- Bauantrag "Sonderbau"
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Leitfaden "Garage/Abstellraum"
- Leitfaden "Nutzungsänderung"
- Leitfaden "Vorbescheid"
- Leitfaden "Werbeanlagen"
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
Dipl.-Ing.
Ceglarski
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Germani
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Dipl.-Ing.
Tebbe
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
Reimann
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Bauservice
Die Stadt Witten bietet im ServiceBüro Baudezernat (SBB) allen Bauwilligen und Architekten/Architektinnen Auskünfte und Informationen an, die das Bauen betreffen.
Das ServiceBüro Baudezernat finden Sie im Bauordnungsamt.
Das Serviceangebot umfasst:
Herr Ceglarski, Herr Härtel, Frau Tebbe:
- planungsrechtliche Beratung
Frau Germani:
- Verkauf von amtlichen Lageplänen und Bebauungsplänen
- Ausgabe von Antragsformularen
- Annahme von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Freistellungserklärungen
Notwendige Unterlagen für eine Bauberatung
Damit wir Ihnen möglichst gezielt Auskunft geben können, sollten Sie zur Bauberatung vorhandene Bauzeichnungen aus Ihren Unterlagen mitbringen. Zu empfehlen sind auch ein Übersichtsplan und eventuell eine Skizze über die geplanten Baumaßnahme.
Antragsunterlagen
Einfache Bauvorhaben können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen eines Bauantrages können Ihnen folgende Leitfäden als Hilfestellung dienen:
- Baubeschreibung Brandschutz
Ergänzende Baubeschreibung zum Brandschutz, wenn dieser durch die Behörde geprüft wird.
- Maß der baulichen Nutzung
Berechnungen / Angaben zum Maß der baulichen Nutzung
- Bauantrag "Vereinfachtes Verfahren"
Antragsformular für Bauanträge und Bauvoranfragen im Vereinfachten Verfahren
- Bauantrag "Werbeanlage"
Antragsformular für Bauanträge und Bauvoranfragen von Werbeanlagen
- Bauantrag "Sonderbau"
Antragsformular für Bauanträge und Bauvoranfragen von Sonderbauten im Vollverfahren
- Baubeschreibung
Baubeschreibung zu einem Bauantrag
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Betriebsbeschreibung zu einem Bauantrag für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
Betriebsbeschreibung zu einem Bauantrag für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Leitfaden "Garage/Abstellraum"
Hinweise zu Bauanträgen von Garagen und Abstellräumen
- Leitfaden "Nutzungsänderung"
Hinweise zu Bauanträgen von Nutzungsänderungen
- Leitfaden "Vorbescheid"
Hinweise zu Bauvoranfragen
- Leitfaden "Werbeanlagen"
Hinweise zu einem Bauantrag für Werbeanlagen