Im Vorfeld eines Bauantrages dient die Bauvoranfrage der Klärung einzelner Fragen zu einem Bauvorhaben (wie z.B. die planungsrechtliche Zulässigkeit).
Die Bauvoranfrage ist beim Bauordnungsamt zu stellen.
Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Vorbescheid. Dieser Vorbescheid ist dann für die Bauaufsichtsbehörde im späteren Baugenehmigungsverfahren bindend.
Dieses Verfahren empfiehlt sich, wenn Fragen offen sind, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder welche die weitere Planung grundlegend beeinflussen.
Denkbar sind Fragen aus allen baurechtlichen Bereichen. Die Frage sollte konkret formuliert sein, um eine gezielte Antwort zu ermöglichen (also zum Beispiel „Ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig?" oder „Wie viele Stellplätze sind für das Vorhaben erforderlich?").
Die Unterlagen müssen nur die Angaben enthalten, die für die Beantwortung der Fragen notwendig sind. Deshalb sind die Unterlagen für eine Bauvoranfrage oft weniger umfangreich als für einen Bauantrag.
Für das Zusammenstellen der Antragsunterlagen kann Ihnen folgender Leitfaden als Hilfestellung dienen:
Die unten aufgeführten Antragsformulare "Bauantrag" sind auch für eine Bauvoranfrage zu verwenden.
- Bauantrag "Vereinfachtes Verfahren"
- Bauantrag "Sonderbau"
- Leitfaden "Vorbescheid"
Im Vorfeld eines Bauantrages dient die Bauvoranfrage der Klärung einzelner Fragen zu einem Bauvorhaben (wie z.B. die planungsrechtliche Zulässigkeit).
Die Bauvoranfrage ist beim Bauordnungsamt zu stellen.
Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Vorbescheid. Dieser Vorbescheid ist dann für die Bauaufsichtsbehörde im späteren Baugenehmigungsverfahren bindend.
Dieses Verfahren empfiehlt sich, wenn Fragen offen sind, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder welche die weitere Planung grundlegend beeinflussen.
Denkbar sind Fragen aus allen baurechtlichen Bereichen. Die Frage sollte konkret formuliert sein, um eine gezielte Antwort zu ermöglichen (also zum Beispiel „Ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig?" oder „Wie viele Stellplätze sind für das Vorhaben erforderlich?").
Die Unterlagen müssen nur die Angaben enthalten, die für die Beantwortung der Fragen notwendig sind. Deshalb sind die Unterlagen für eine Bauvoranfrage oft weniger umfangreich als für einen Bauantrag.
Für das Zusammenstellen der Antragsunterlagen kann Ihnen folgender Leitfaden als Hilfestellung dienen:
Die unten aufgeführten Antragsformulare "Bauantrag" sind auch für eine Bauvoranfrage zu verwenden.
- Bauantrag "Vereinfachtes Verfahren"
- Bauantrag "Sonderbau"
- Leitfaden "Vorbescheid"
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
Dipl.-Ing.
Ceglarski
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Dipl.-Ing.
Tebbe
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
Dipl.-Ing.
Güner
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Dipl.-Ing.
Schottkowski-Noefer
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Dipl.-Ing.
Wiggerink
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Bauvoranfrage
Im Vorfeld eines Bauantrages dient die Bauvoranfrage der Klärung einzelner Fragen zu einem Bauvorhaben (wie z.B. die planungsrechtliche Zulässigkeit).
Die Bauvoranfrage ist beim Bauordnungsamt zu stellen.
Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Vorbescheid. Dieser Vorbescheid ist dann für die Bauaufsichtsbehörde im späteren Baugenehmigungsverfahren bindend.
Dieses Verfahren empfiehlt sich, wenn Fragen offen sind, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder welche die weitere Planung grundlegend beeinflussen.
Denkbar sind Fragen aus allen baurechtlichen Bereichen. Die Frage sollte konkret formuliert sein, um eine gezielte Antwort zu ermöglichen (also zum Beispiel „Ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig?" oder „Wie viele Stellplätze sind für das Vorhaben erforderlich?").
Die Unterlagen müssen nur die Angaben enthalten, die für die Beantwortung der Fragen notwendig sind. Deshalb sind die Unterlagen für eine Bauvoranfrage oft weniger umfangreich als für einen Bauantrag.
Für das Zusammenstellen der Antragsunterlagen kann Ihnen folgender Leitfaden als Hilfestellung dienen:
Die unten aufgeführten Antragsformulare "Bauantrag" sind auch für eine Bauvoranfrage zu verwenden.
- Bauantrag "Vereinfachtes Verfahren"
Antragsformular für Bauanträge und Bauvoranfragen im Vereinfachten Verfahren
- Bauantrag "Sonderbau"
Antragsformular für Bauanträge und Bauvoranfragen von Sonderbauten im Vollverfahren
- Leitfaden "Vorbescheid"
Hinweise zu Bauvoranfragen