Befreiung von der Anschnallpflicht
Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen dauerhaft oder befristet befreit werden, wenn
- das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
- die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt
Hinweis:
Während der Öffnungszeiten kann es bei telefonischer Kontaktaufnahme zu Verzögerungen kommen. Bitte nutzen Sie den geschalteten Anrufbeantworter.
20,00 pro Ausstellung
- Personalausweis
- ärztliche Bescheinigung (bei gesundheitlichen Gründen)
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Gurtbefreiung