- Anschrift
- 001Marktstraße 1658452Witten
Servicebereich
Bürgerberatung
8.00-15.00_8.00-15.00_8.00-15.00_8.00-15.00_8.00-13.00___und nach Vereinbarung
Montag
8.00-15.00
Dienstag
8.00-15.00
Mittwoch
8.00-15.00
Donnerstag
8.00-15.00
Freitag
8.00-13.00
Freitext
und nach Vereinbarung
- buergerberatung@stadt-witten.de
Beglaubigungen
Die Bürgerberatung beglaubigt für Wittener Bürger Kopien von Schriftstücken, wenn
- das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
- die Kopie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss.
Dabei muss nur das Original vorgelegt werden. Die Kopie wird in der Bürgerberatung vor Ort gefertigt.
Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin vollzogen bzw. von diesem/dieser anerkannt wird.
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des einzelnen zu beglaubigenden Dokumentes.
Es können Vorschriften bestehen, die eine Beglaubigung/Unterschriftsbeglaubigung durch die Bürgerberatung nicht gestatten. Dies gilt insbesondere u.a. für Personenstandsurkunden (Heirat, Geburt) oder z.B. bei Unterschriften unter privatrechtlichen Verträgen.
Um eine unnötige Vorsprache zu vermeiden, werden Termine daher nur telefonisch angeboten oder auf Anfrage per Email.
Geben Sie in einer Email bitte an, welche Art von Schriftstück beglaubigt und wo dieses vorgelegt werden soll. So kann bereits vorab geklärt werden, ob die Beglaubigung überhaupt möglich ist oder ob ein Notar aufgesucht werden muss.
Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank
- Beglaubigung ab 2,75 EUR
- Unterschriftsbeglaubigungen 2,00 EUR
Zur Beglaubigung eines Dokuments bringen Sie bitte das jeweilige Original mit.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften bringen Sie das von Ihnen zu unterzeichnende Schriftstück sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
§§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)