Beihilfen für Bedienstete und Versorgungsempfänger/innen der Stadt Witten
Änderung in der Zuständigkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Bedienstete im öffentlichen Dienst Beihilfen zu Kosten, die ihnen (ggf. auch für Angehörige) durch Krankheit, Geburten und Todesfälle entstehen.
Bedienstete und Versorgungsempfänger/innen erhalten ihre Beihilfen bald nicht mehr von der Stadt Witten. Ab 01.01.2019 ist aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Stadt Witten und der kvw Münster ausschließlich die Beihilfekasse der kvw zuständig.
Hier erhalten Bedienstete und Versorgungsempfänger/innen, Informationen, auch entsprechende Formulare und die Beihilfenummer.
Anschrift:
Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe
- kvw-Beihilfekasse -
Postfach 82 09
48044 Münster
oder