- Anschrift
- 001Marktstraße 1658452Witten
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Köhler
08:00-12:00_08:00-12:00&14:00-16:00_geschlossen-_08:00-12:00_08:00-12:00___Z. Zt. sind bis auf Weiteres Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
geschlossen-
Donnerstag
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Z. Zt. sind bis auf Weiteres Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich
- ordnungsamt@stadt-witten.de
Bestattung ohne Angehörige
In den Fällen, in denen bestattungspflichtige Angehörige nicht vorhanden sind oder bestattungspflichtige Angehörige nicht oder nicht rechtzeitig die Bestattung besorgen und auch sonst sich niemand verpflichtet fühlt, für die Bestattung zu sorgen, veranlasst das Ordnungsamt die Bestattung. Wenn kein entgegenstehender Wille bekannt ist, erfolgt eine Einäscherung und eine anonyme Beisetzung.
Die Kosten der Bestattung werden nicht zwangsläufig vom Ordnungsamt getragen, sondern die Kosten werden dem oder den bestattungspflichtigen Angehörigen auferlegt.
Das Ordnungsamt übernimmt grundsätzlich keine Bestattungskosten, wenn der Auftrag zur Bestattung nicht vom Ordnungsamt erteilt wurde.
Bestattungsgesetz NRW