Wer im Bereich eines Bewohnerparkgebietes gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Die antragstellende Person muss ein eigenes oder fremdes Fahrzeug dauerhaft nutzen und darf weder eine Garage noch einen Stellplatz angemietet haben.
Der Anspruch erstreckt sich auf einen Parkausweis. Die Eintragung mehrerer Fahrzeuge ist möglich, der Parkausweis kann dann nur alternativ genutzt werden.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie online beantragen und direkt zu Hause ausdrucken.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antragsassistenten nicht über ein Smartphone oder anderes mobiles Endgerät nutzen. Eine problemlose Beantragung kann nur bei der Nutzung eines PC oder Notebooks gewährleistet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation ist eine persönliche Vorsprache ohne Termin zurzeit bis auf weiteres leider nicht möglich.
Termine werden nur für vier Wochen im Voraus vergeben. Außerdem können unter Einhaltung der Abstandsregelung nicht alle Arbeitsplätze für die Publikumsbedienung genutzt werden. Leider sind die verfügbaren Termine daher sehr schnell ausgebucht. Wöchentlich wird eine geringe Anzahl an weiteren Terminen freigeschaltet. Bitte schauen Sie daher regelmäßig nach, ob ein Termin zu einem früheren Zeitpunkt verfügbar ist.
Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinaus gehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie bei einem Termin im Rathaus die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten müssen (Mund- und Nasenschutz, Handdesinfektion im Eingangsbereich).
Hier geht es zur Terminvereinbarung: Terminvereinbarung Bürgerberatung
Die Bezahlung der Gebühr (30,00 Euro) sollte nach Möglichkeit per EC-Zahlung erfolgen.
Es ist möglich, für Besucher sog. Besucherparkausweise zu kaufen.
Diese Besucherparkausweise gibt es geblockt. Ein Block besteht aus 9 Tagesausweisen und einem Ausweis mit einer Gültigkeit von einer Woche. Das entsprechende Parkgebiet wird durch die Bürgerberatung eingetragen, Kennzeichen und Gültigkeitsdatum sind dann vorm Parken einzutragen.
Die Kosten für einen Block Besucherparkausweise betragen 15,00 Euro.
Straßenverkehrsordnung
• Fahrzeugschein
• Ausweisdokument
• Bei dauerhafter Nutzung eine Fahrzeuges eine entsprechende Bescheinigung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Überlassung. Diese Bescheinigung ist bei jeder Antragstellung/Verlängerung erneut vorzulegen
21,00 Euro für einen Ausweis mit halbjährlicher Gültigkeit
30,00 Euro für einen Ausweis mit jährlicher Gültigkeit
5,00 Euro für eine Ersatzausstellung nach Verlust
- Anschrift
- 001Marktstraße 1658452Witten
- Fax
- 581 - 3399
- buergerberatung@stadt-witten.de
- Bemerkung
Servicebereich
Bürgerberatung
8.00-17.00_8.00-17.00_7.30-13.00_8.00-17.00_7.30-13.00___13.00 - 17.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Montag
8.00-17.00
Dienstag
8.00-17.00
Mittwoch
7.30-13.00
Donnerstag
8.00-17.00
Freitag
7.30-13.00
Freitext
13.00 - 17.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung
Raum:
1
Email:
buergerberatung@stadt-witten.de
Bewohnerparkausweise
Wer im Bereich eines Bewohnerparkgebietes gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Die antragstellende Person muss ein eigenes oder fremdes Fahrzeug dauerhaft nutzen und darf weder eine Garage noch einen Stellplatz angemietet haben.
Der Anspruch erstreckt sich auf einen Parkausweis. Die Eintragung mehrerer Fahrzeuge ist möglich, der Parkausweis kann dann nur alternativ genutzt werden.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie online beantragen und direkt zu Hause ausdrucken.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antragsassistenten nicht über ein Smartphone oder anderes mobiles Endgerät nutzen. Eine problemlose Beantragung kann nur bei der Nutzung eines PC oder Notebooks gewährleistet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation ist eine persönliche Vorsprache ohne Termin zurzeit bis auf weiteres leider nicht möglich.
Termine werden nur für vier Wochen im Voraus vergeben. Außerdem können unter Einhaltung der Abstandsregelung nicht alle Arbeitsplätze für die Publikumsbedienung genutzt werden. Leider sind die verfügbaren Termine daher sehr schnell ausgebucht. Wöchentlich wird eine geringe Anzahl an weiteren Terminen freigeschaltet. Bitte schauen Sie daher regelmäßig nach, ob ein Termin zu einem früheren Zeitpunkt verfügbar ist.
Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinaus gehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie bei einem Termin im Rathaus die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten müssen (Mund- und Nasenschutz, Handdesinfektion im Eingangsbereich).
Hier geht es zur Terminvereinbarung: Terminvereinbarung Bürgerberatung
Die Bezahlung der Gebühr (30,00 Euro) sollte nach Möglichkeit per EC-Zahlung erfolgen.
Es ist möglich, für Besucher sog. Besucherparkausweise zu kaufen.
Diese Besucherparkausweise gibt es geblockt. Ein Block besteht aus 9 Tagesausweisen und einem Ausweis mit einer Gültigkeit von einer Woche. Das entsprechende Parkgebiet wird durch die Bürgerberatung eingetragen, Kennzeichen und Gültigkeitsdatum sind dann vorm Parken einzutragen.
Die Kosten für einen Block Besucherparkausweise betragen 15,00 Euro.
21,00 Euro für einen Ausweis mit halbjährlicher Gültigkeit
30,00 Euro für einen Ausweis mit jährlicher Gültigkeit
5,00 Euro für eine Ersatzausstellung nach Verlust
• Fahrzeugschein
• Ausweisdokument
• Bei dauerhafter Nutzung eine Fahrzeuges eine entsprechende Bescheinigung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Überlassung. Diese Bescheinigung ist bei jeder Antragstellung/Verlängerung erneut vorzulegen
Straßenverkehrsordnung