Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann durch Adoption erfolgen.
Minderjährige Kinder und Jugendliche erwerben bei der Adoption automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn der/die Adoptierende Deutsche(r) ist. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bei einer Adoption von bereits Volljährigen bleibt die Staatsbürgerschaft unberührt.