Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann durch Adoption erfolgen.
Minderjährige Kinder und Jugendliche erwerben bei der Adoption automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn der/die Adoptierende Deutsche(r) ist. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bei einer Adoption von bereits Volljährigen bleibt die Staatsbürgerschaft unberührt.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann durch Adoption erfolgen.
Minderjährige Kinder und Jugendliche erwerben bei der Adoption automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn der/die Adoptierende Deutsche(r) ist. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bei einer Adoption von bereits Volljährigen bleibt die Staatsbürgerschaft unberührt.