Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können (wie zum Beispiel Karussells, Zelte).
Für die meisten Fliegenden Bauten muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden. Wenn Sie einen Fliegenden Bau aufstellen und in Gebrauch nehmen wollen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die Aufstellung anzeigen und das Prüfbuch zur Gebrauchsabnahme vorlegen.
- Infoblatt "Gebrauchsabnahme"
Informationen zur Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten
Gebrauchsabnahme
Zeltabnahme
Karussellabnahme