Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können (wie zum Beispiel Karussells, Zelte).
Für die meisten Fliegenden Bauten muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden. Wenn Sie einen Fliegenden Bau aufstellen und in Gebrauch nehmen wollen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die Aufstellung anzeigen und das Prüfbuch zur Gebrauchsabnahme vorlegen.
- Infoblatt "Gebrauchsabnahme"
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können (wie zum Beispiel Karussells, Zelte).
Für die meisten Fliegenden Bauten muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden. Wenn Sie einen Fliegenden Bau aufstellen und in Gebrauch nehmen wollen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die Aufstellung anzeigen und das Prüfbuch zur Gebrauchsabnahme vorlegen.
- Infoblatt "Gebrauchsabnahme"
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können (wie zum Beispiel Karussells, Zelte).
Für die meisten Fliegenden Bauten muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden. Wenn Sie einen Fliegenden Bau aufstellen und in Gebrauch nehmen wollen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die Aufstellung anzeigen und das Prüfbuch zur Gebrauchsabnahme vorlegen.
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- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
Dipl.-Ing.
Thomys
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Lentzen
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Dienstag
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Donnerstag
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- bauordnung@stadt-witten.de
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- 001Annenstraße 111 b58453Witten
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Dipl.-Ing.
Wiggerink
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
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Donnerstag
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- bauordnung@stadt-witten.de
Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können (wie zum Beispiel Karussells, Zelte).
Für die meisten Fliegenden Bauten muss ein Prüfbuch angelegt und geführt werden. Wenn Sie einen Fliegenden Bau aufstellen und in Gebrauch nehmen wollen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die Aufstellung anzeigen und das Prüfbuch zur Gebrauchsabnahme vorlegen.
- Infoblatt "Gebrauchsabnahme"
Informationen zur Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten