Führerscheinanträge
Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Vorsprache oder Terminvergabe bei der Bürgerberatung in dieser Angelegenheit bis auf weiteres NICHT möglich. Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung Schwelm, Führerscheinstelle, Hattinger Straße 2 a, 58332 Schwelm, Telefon: 02336 - 930
Die Annahme von Führerscheinanträgen bietet die Bürgerberatung als besonderen Service für Wittener Bürger an, um ihnen den Weg nach Schwelm abzunehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung verfügen aufgrund der Vielzahl an Führerscheinanträgen nicht über das gleiche Detailwissen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle beim Ennepe-Ruhr-Kreis. Inhaltliche sowie rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie daher ausschließlich dort.
Folgende Anträge können Sie nur direkt bei der Führerscheinstelle in Schwelm stellen:
- Ersatzausstellung nach Verlust oder Diebstahl
- Ausstellung eines internationalen Führerscheines
- Ausstellung einer Fahrerkarte
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Führerscheinstelle des Kreises ist in jedem Fall vorab zur Klärung der notwendigen Unterlagen wichtig bei folgenden Anträgen:
- Neuerteilung nach Führerscheinentzug
- Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
- Verlängerung befristeter Klassen
Den Antrag für einen Führerschein bekommen Sie bei Ihrer Fahrschule und bei der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises (Hattinger Straße 2 A, 58332 Schwelm, Tel.: 02336/4441-0). Dort erfolgt auch die weitere Bearbeitung Ihres Antrages.
Nähere Informationen sowie die entsprechenden Anträge als Download erhalten Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises unter www.en-kreis.de bzw. über den nachfolgenden Link:
http://www.enkreis.de/sicherheitverkehr/strassenverkehr/fuehrerscheinangelegenheiten.html
Übrigens:
ALLE vor dem 19.01.2013 ausgegebenen Führerscheine (auch die sogenannten Kartenführerscheine) müssen bis zum Jahre 2033 in das neue Kartenformat umgetauscht werden.
Ausführliche Hinweise zur Erreichbarkeit der Bürgerberatung finden Sie hier.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie einen Termin vereinbaren:
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem zu beantragenden Führerschein und liegt zwischen 20,00 Euro und 160,00 Euro.
ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
ggfs. den nationalen Führerschein
Verordnung über den internationalen Kraftfahrtzeugverkehr