Benötigte Unterlagen bei verheirateten Eltern:
Sie sind glückliche Eltern geworden und wollen nun die Geburt anmelden. Dazu beachten Sie bitte folgendes:
- Ist ihr Kind im Marienhospital Witten zur Welt gekommen, müssen Sie die Anzeige der Geburt in der dortigen Aufnahme vornehmen.
Bei der Anmeldung im Krankenhaus legen Sie dort Ihre Eheurkunde, Ihre Geburtsurkunden (bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung), Ausweise und die von Ihnen beiden unterzeichnetet Erklärung zum Namen des Kindes vor. Diese Dokumente werden dann von einem Mitarbeitenden des Standesamtes abgeholt und hier im Standesamt bearbeitet.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Zur Beantragung sozialer Leistungen ( Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld) erhalten Sie je eine gebührenfreie Urkunde.
Die Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde (bei Eltern anderer Staatsangehörigkeit) für Sie zu Hause ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt 10,-- € für die erste Urkunde. Jede weitere Urkunde kostet 5,-- €.
Bei Fragen richten Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes.
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Bei der Anmeldung im Krankenhaus legen Sie dort Ihre Eheurkunde, Ihre Geburtsurkunden (bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung), Ausweise und die von Ihnen beiden unterzeichnetet Erklärung zum Namen des Kindes vor. Diese Dokumente werden dann von einem Mitarbeitenden des Standesamtes abgeholt und hier im Standesamt bearbeitet.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Zur Beantragung sozialer Leistungen ( Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld) erhalten Sie je eine gebührenfreie Urkunde.
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Die Gebühr beträgt 10,-- € für die erste Urkunde. Jede weitere Urkunde kostet 5,-- €.
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Bei der Anmeldung im Krankenhaus legen Sie dort Ihre Eheurkunde, Ihre Geburtsurkunden (bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung), Ausweise und die von Ihnen beiden unterzeichnetet Erklärung zum Namen des Kindes vor. Diese Dokumente werden dann von einem Mitarbeitenden des Standesamtes abgeholt und hier im Standesamt bearbeitet.
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Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
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Die Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde (bei Eltern anderer Staatsangehörigkeit) für Sie zu Hause ist gebührenpflichtig.
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Bei der Anmeldung im Krankenhaus legen Sie dort Ihre Eheurkunde, Ihre Geburtsurkunden (bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung), Ausweise und die von Ihnen beiden unterzeichnetet Erklärung zum Namen des Kindes vor. Diese Dokumente werden dann von einem Mitarbeitenden des Standesamtes abgeholt und hier im Standesamt bearbeitet.
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Die Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde (bei Eltern anderer Staatsangehörigkeit) für Sie zu Hause ist gebührenpflichtig.
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Die Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde (bei Eltern anderer Staatsangehörigkeit) für Sie zu Hause ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr beträgt 10,-- € für die erste Urkunde. Jede weitere Urkunde kostet 5,-- €.
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Die Gebühr beträgt 10,-- € für die erste Urkunde. Jede weitere Urkunde kostet 5,-- €.
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