Genehmigung und Kontrolle von Straßenaufbrüchen
Jede Art von Aufbrüchen in öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) ist genehmigungspflichtig. Die Ausführung dieser Aufbrüche darf nur von konzessionierten Tiefbauunternehmen ausgeführt werden. Ein Nachweis hierfür ist mit dem zu stellenden Antrag (s. Formulare) auf Aufbruch der Verkehrsflächen zu erbringen, z.B. Eintragung in die Handwerksrolle.
Unmittelbar nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist diese dem Tiefbauamt der Stadt Witten anzuzeigen. Hierauf erfolgt eine gemeinsame Abnahme der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen.
Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zurzeit 25,00 EUR pro Aufbruchantrag.
- Antrag Aufbruchgenehmigung
Aufbruchgenehmigung von öffentlichen Verkehrsflächen online beantragen