Die Teilung von bebauten Grundstücken bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Die Anträge sind von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu stellen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Lageplan (ÖbVI) mit rot eingezeichneten Teilungslinien
Hinweis: Bei Teilungen von unbebauten Grundstücken ist kein Antrag an die Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen ÖbVI.
Je bebautes Grundstück: 50 bis 250 Euro.
(gemäß Tarifstelle 2.5.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung)
- Grundstücksteilung
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
Dipl.-Ing.
Thomys
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Lentzen
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
Mutkamp
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Grundstücksteilungen
Die Teilung von bebauten Grundstücken bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Je bebautes Grundstück: 50 bis 250 Euro.
(gemäß Tarifstelle 2.5.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung)
Die Anträge sind von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu stellen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Lageplan (ÖbVI) mit rot eingezeichneten Teilungslinien
Hinweis: Bei Teilungen von unbebauten Grundstücken ist kein Antrag an die Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen ÖbVI.
- Grundstücksteilung
Antrag auf Grundstücksteilung für ein bebautes Grundstück