Grundstücksverwaltung
Die Stadt Witten ist Eigentümerin zahlreicher Grundstücke und Gebäude. Ein Großteil davon wird für städtische Zwecke benötigt, z. B. für Schulen, Kindergärten, Grünflächen, Parkanlagen, Spielplätze usw.
Grundstücke und Gebäude, die nicht für öffentliche Zwecke benötigt werden, können Dritten zur Verfügung gestellt werden. Für die Vermietung und Verpachtung dieser Objekte ist der Bereich Grundstücksverwaltung zuständig.
Zuständigkeiten:
- Frau Bruszies: Bommern, Herbede, Heven, Stockum und westlicher Teil der Stadtmitte
- Frau Rodemeyer: Annen, Rüdinghausen und östlicher Teil der Stadtmitte