Krankenhilfe/ Hilfen zur Gesundheit
Nicht krankenversicherten Sozialhilfeberechtigten kann Krankenhilfe / Hilfe zur Gesundheit gewährt werden.
Im Allgemeinen erfolgt dies durch Anmeldung bei einer Krankenkasse eigener Wahl,welche die Betreuung der leistungsberechtigten Person durch Ausstellung einer Krankenversichertenkarte im Rahmen des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Kostenerstattung des Sozialleistungsträgers übernimmt.
In Einzelfällen kann die Hilfegewährung durch Ausstellung eines Krankenscheines durch das Amt für Wohnen und Soziales erfolgen. Die Leistungen entsprechen auch dann dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse.
Voraussetzungen:
- Der/Die Antragsteller/in ist in Witten gemeldet und/oder hält sich hier auf.
- Der/Die Antragsteller/in ist nicht erwerbsfähig.
- Der/Die Antragsteller/in ist nicht krankenversichert.
- Der/Die Antragsteller/in erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen.
- Personalausweis
- Bei Personen, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter beziehen: Nachweise über gesamtes Einkommen und Vermögen, Miete und Wohngeld, Krankenversicherungszeiten, Versicherungen
Fünftes Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)