Informationen
Die Kündigung eines/einer Schwerbehinderten bedarf der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle. Diese ist beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle (Warendorfer Str. 26-28, 48145 Münster, Tel. 0251/59101, Schreibtel. für Gehörlose: 0251/5914799) zu beantragen.
Der Antrag auf Zustimmung zu einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes gestellt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Heft Nr. 7 der Informationsreihe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle.
Unterlagen
Schriftlicher, formloser Antrag mit ausreichender Begründung
Rechtliche Grundlagen
§§ 15 ff. Schwerbehindertengesetz
Gebühren
keine
- Anschrift
- 001Marktstraße 1658452Witten
- Anschrift
- 001Marktstraße 1658452Witten
- Fax
- 581- 5099
- wohnen.soziales@stadt-witten.de
- Bemerkung
Frau
Weisselberg
08:30-12:00_08:30-12:00&14.00-16.00_geschlossen-_08:30-12:00_08:30-12:00___und nach Vereinbarung
Montag
08:30-12:00
Dienstag
08:30-12:00&14.00-16.00
Mittwoch
geschlossen-
Donnerstag
08:30-12:00
Freitag
08:30-12:00
Freitext
und nach Vereinbarung
Raum:
227
Email:
wohnen.soziales@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001Marktstraße 1658452Witten
- Fax
- 581- 5099
- wohnen.soziales@stadt-witten.de
- Bemerkung
Frau
Flottmann
08:30-12:00_08:30-12:00&14.00-16.00_geschlossen-_08:30-12:00_08:30-12:00___und nach Vereinbarung
Montag
08:30-12:00
Dienstag
08:30-12:00&14.00-16.00
Mittwoch
geschlossen-
Donnerstag
08:30-12:00
Freitag
08:30-12:00
Freitext
und nach Vereinbarung
Raum:
228
Email:
wohnen.soziales@stadt-witten.de
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
Informationen
Die Kündigung eines/einer Schwerbehinderten bedarf der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle. Diese ist beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle (Warendorfer Str. 26-28, 48145 Münster, Tel. 0251/59101, Schreibtel. für Gehörlose: 0251/5914799) zu beantragen.
Der Antrag auf Zustimmung zu einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes gestellt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Heft Nr. 7 der Informationsreihe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Hauptfürsorgestelle.
Unterlagen
Schriftlicher, formloser Antrag mit ausreichender Begründung
Rechtliche Grundlagen
§§ 15 ff. Schwerbehindertengesetz
Gebühren
keine