Leichenpass
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt ist.
Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 15,00 EUR.
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls.
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau.
Bestattungsgesetz NRW