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- 001Marktstraße 1658452Witten
Krefter
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Schüngel
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Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien gewährt werden.
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe und Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Leistungsinhalte:
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit Schule und Kita
- Schulbedarf
- Notwendige Lernförderung
- Zuschüsse für das Mittagessen in Schule und Kita
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Nähere Informationen finden Sie in der Leistungsübersicht und unter www.bildungspaket.bmas.de.
Hier können Sie die Leistungen beantragen:
- für Anspruchsberechtigte nach ALG-II ist das JobcenterEN -Regionalstelle Witten- , Holzkampstr.7b, 58453 Witten, Telefon :02302/2040 zuständig.
Antragsformulare für diesen Personenkreis erhalten Sie an der Informationstheke im Eingangsbereich des Jobcenters. Weitere Informationen finden Sie unter: www.jobcenter-en.de/Bildungs-und-Teilhabepaket.245.0.html.
- für Anspruchsberechtigte nach SGB XII ( Sozialhilfe und Grundsicherung)
Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 235
- für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 209
- für Anspruchsberechtigte, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten
Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 221
oder Sie nutzen die online Vordrucke.
§§ 28, 29 SGB II
§§34, 34 a SGB XII
§ 2 AsylbLG
§ 6 b BKGG