Meldebescheinigungen
In diesen Bescheinigungen wird bestätigt, dass Sie einen Wohnsitz in Witten angemeldet haben.
Die erweiterte Meldebescheinigung kann darüber hinaus noch Angaben zu Ihrem Familienstand, der Religion, Staatsangehörigkeit(en), Familienangehörigen und frühere bzw. weitere Meldeanschriften enthalten.
Die Beantragung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung ist auch online möglich:
- Beantragung einfache Meldebescheinigung
- Beantragung erweiterte Meldebescheinigung
Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 9,00 Euro erfolgt per Überweisung im Antragsvorgang. Bitte halten Sie daher Ihre Bankdaten bereit. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zeitnah per Post zu Ihrer Meldeadresse geschickt.
Aufgrund der derzeitigen Situation ist eine persönliche Vorsprache ohne Termin zurzeit bis auf weiteres leider nicht möglich.
Termine werden nur für vier Wochen im Voraus vergeben. Außerdem können unter Einhaltung der Abstandsregelung nicht alle Arbeitsplätze für die Publikumsbedienung genutzt werden. Leider sind die verfügbaren Termine daher sehr schnell ausgebucht. Wöchentlich wird eine geringe Anzahl an weiteren Terminen freigeschaltet. Bitte schauen Sie daher regelmäßig nach, ob ein Termin zu einem früheren Zeitpunkt verfügbar ist.
Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinaus gehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie bei einem Termin im Rathaus die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten müssen (Mund- und Nasenschutz, Handdesinfektion im Eingangsbereich).
Hier geht es zur Terminvereinbarung: Terminvereinbarung Bürgerberatung
Die Bezahlung der Gebühr (9,00 Euro) sollte nach Möglichkeit per EC-Zahlung erfolgen.
Die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit findet an der Information in Zimmer 1 der Bürgerberatung im Rathaus statt.
Pro Bescheinigung wird eine Gebühr von 9,00 Euro erhoben.
Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, ausländische Pässe)
Bundesmeldegesetz (BMG)