Behördliche Namensänderungen
Eine Änderung des Familien- oder Vornamens ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Die Entscheidung wird vom Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm getroffen.Eine Änderung des Familien- oder Vornamens ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Die Entscheidung wird vom Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm getroffen.
Ihr Wohnsitzstandesamt nimmt die Unterlagen entgegen und leitet sie an die zuständige Behörde in Schwelm weiter.
Welche Unterlagen Sie zu dem Antrag auf Änderung ihres Vor- oder Familiennamens noch benötigen, hängt vom Einzelfall ab.
Informationen erhalten Sie bei uns im Standesamt, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 9 - 11. Wir sind für Sie montags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr nach vorheriger Terminreservierung in den Zimmern 9 - 11 erreichbar!
Ohne Terminabsprache können Sie dienstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und donnerstags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr in den Zimmern 9 - 11 vorsprechen, jedoch können wir längere Wartezeiten nicht ausschließen.
Für diese Dienstleistung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 20,-- €.
Sie können sich aber auch direkt, persönlich oder telefonisch unter 02336/ 932595, an die zuständige Entscheidungsbehörde, dem Landrat des Ennepe - Ruhr - Kreises in Schwelm, Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm, wenden.