Wenn ein Gebäude ganz oder teilweise anders genutzt werden soll als bisher, ist hierfür eine Baugenehmigung erforderlich (auch wenn baulich nichts geändert wird). Eine Nutzungsänderung ist dann genehmigungspflichtig, wenn die neue Nutzung mit der vorherigen nicht vergleichbar ist.
Der Antrag hierfür ist beim Bauordnungsamt zu stellen.
Kleinere Bauvorhaben wie "einfache" Nutzungsänderungen können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen der Antragsunterlagen kann Ihnen folgender Leitfaden als Hilfestellung dienen:
Für den Sonderfall der Kindertagesbetreuung durch Tagesmütter oder Tagesväter ist folgendes zu beachten:
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
- Fax
- 581 - 4399
- bauordnung@stadt-witten.de
- Bemerkung
Herr
(M.Sc)
Ernesti
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
Raum:
25
Email:
bauordnung@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
- Fax
- 581 - 4399
- bauordnung@stadt-witten.de
- Bemerkung
Frau
Dipl.-Ing.
Güner
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
Raum:
19
Email:
bauordnung@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
- Fax
- 581 - 4399
- bauordnung@stadt-witten.de
- Bemerkung
Frau
Dipl.-Ing.
Piszczek
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
Raum:
20
Email:
bauordnung@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
- Fax
- 581 - 4399
- bauordnung@stadt-witten.de
- Bemerkung
Frau
Dipl.-Ing.
Schottkowski-Noefer
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
Raum:
21
Email:
bauordnung@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
- Fax
- 581 - 4399
- bauordnung@stadt-witten.de
- Bemerkung
Frau
(M.Sc)
Sommer
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
Raum:
20
Email:
bauordnung@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
- Fax
- 581 - 4399
- bauordnung@stadt-witten.de
- Bemerkung
Herr
Dipl.-Ing.
Wiggerink
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
08:00-12:00
Donnerstag
08:00-12:00
Raum:
24
Email:
bauordnung@stadt-witten.de
Nutzungsänderung
Wenn ein Gebäude ganz oder teilweise anders genutzt werden soll als bisher, ist hierfür eine Baugenehmigung erforderlich (auch wenn baulich nichts geändert wird). Eine Nutzungsänderung ist dann genehmigungspflichtig, wenn die neue Nutzung mit der vorherigen nicht vergleichbar ist.
Der Antrag hierfür ist beim Bauordnungsamt zu stellen.
Kleinere Bauvorhaben wie "einfache" Nutzungsänderungen können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen der Antragsunterlagen kann Ihnen folgender Leitfaden als Hilfestellung dienen:
Für den Sonderfall der Kindertagesbetreuung durch Tagesmütter oder Tagesväter ist folgendes zu beachten:
- Baubeschreibung Brandschutz
Ergänzende Baubeschreibung zum Brandschutz, wenn dieser durch die Behörde geprüft wird.
- Bauantrag "Vereinfachtes Verfahren"
Antragsformular für Bauanträge und Bauvoranfragen im Vereinfachten Verfahren
- Bauantrag "Sonderbau"
Antragsformular für Bauanträge und Bauvoranfragen von Sonderbauten im Vollverfahren
- Baubeschreibung
Baubeschreibung zu einem Bauantrag
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Betriebsbeschreibung zu einem Bauantrag für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
Betriebsbeschreibung zu einem Bauantrag für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Leitfaden "Nutzungsänderung"
Hinweise zu Bauanträgen von Nutzungsänderungen