Es ist die Aufgabe des Pflegekinderdienstes, neue Pflegeeltern bzw. Einzelpersonen für Dauerpflege oder Kurzzeitpflege zu gewinnen, diese auf ihre Eignung zu überprüfen und auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Dies geschieht durch Informationsgespräche und in einem Vorbereitungsseminar.
Der Pflegekinderdienst begleitet intensiv die Anbahnungskontakte des Kindes zur Pflegefamilie und auch die ersten Besuchskontakte des Kindes mit seinen leiblichen Eltern.
Er unterstützt in Form von intensiver Beratung und Begleitung die Pflegeeltern in ihrer verantwortungsvollen und schwierigen Tätigkeit im Rahmen des Hilfeplans für das Kind/Jugendlichen oder jungen Volljährigen und ist bei entsprechendem Bedarf auch bei der Vermittlung und Einleitung ambulanter Fördermaßnahmen behilflich.
Ein zusätzliches Angebot für Pflegefamilien sind einmal jährlich stattfindende Wochenendfahrten und themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen zu rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Fragestellungen.
Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch mitgeteilt.
- Anschrift
- 001Brauckstrasse 14, 58454 Witten58454Witten
- Anschrift
- 001Brauckstrasse 14, 58454 Witten58454Witten
- Fax
- 581-47-5199
- jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de
- Bemerkung
Frau
Schilke-Neuhaus
08:00-12:00_08:00-12:00&14:00-16:00_geschlossen-_08:00-12:00_geschlossen-___
Montag
08:00-12:00
Dienstag
08:00-12:00&14:00-16:00
Mittwoch
geschlossen-
Donnerstag
08:00-12:00
Freitag
geschlossen-
Raum:
223
Email:
jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de
Pflegekinderdienst
Es ist die Aufgabe des Pflegekinderdienstes, neue Pflegeeltern bzw. Einzelpersonen für Dauerpflege oder Kurzzeitpflege zu gewinnen, diese auf ihre Eignung zu überprüfen und auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Dies geschieht durch Informationsgespräche und in einem Vorbereitungsseminar.
Der Pflegekinderdienst begleitet intensiv die Anbahnungskontakte des Kindes zur Pflegefamilie und auch die ersten Besuchskontakte des Kindes mit seinen leiblichen Eltern.
Er unterstützt in Form von intensiver Beratung und Begleitung die Pflegeeltern in ihrer verantwortungsvollen und schwierigen Tätigkeit im Rahmen des Hilfeplans für das Kind/Jugendlichen oder jungen Volljährigen und ist bei entsprechendem Bedarf auch bei der Vermittlung und Einleitung ambulanter Fördermaßnahmen behilflich.
Ein zusätzliches Angebot für Pflegefamilien sind einmal jährlich stattfindende Wochenendfahrten und themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen zu rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Fragestellungen.
Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch mitgeteilt.
Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)