Jeder Haushalt hat einmal im Jahr die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten Sperrgut entsorgen zu lassen. Melden Sie Ihren Termin rechtzeitig an, am besten vier bis acht Wochen vorher.
Sperrmüllterminvergabe:
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: +491726723617
Was gehört zum Sperrgut?
Zum Sperrgut gehören Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht mehr in die Restmülltonne passen. Dazu gehören Möbelstücke wie Schränke oder Sessel genauso wie Matratzen, Teppiche, Gartenmöbel oder der ausrangierte Kinderwagen. Eine detaillierte Auflistung, was zum Sperrmüll gehört und was nicht, finden Sie hier.
Noch einige organisatorische Hinweise:
- Die Lagerung des Sperrguts muss vor dem Grundstück am Straßenrand, bzw. auf dem Bürgersteig erfolgen.
- Das Sperrgut muss um 6.00 Uhr morgens zur Abfuhr bereit liegen.
- Die Gegenstände dürfen maximal zwei Meter lang sein und nur so schwer, dass sie von zwei Personen getragen werden können.
- Wenn Sie das Sperrgut am Abend vorher herausstellen, berücksichtigen Sie, dass Sie für Gegenstände, die dazugestellt werden, letztlich verantwortlich sind, und für die ordnungsgemäße Entsorgung aufkommen müssen.
- Das Befahren privater Grundstücke und Wege (auch Garageneinfahrten) ist unseren Sperrgutfahrzeugen nicht gestattet.
- In Ausnahmefällen, z.B. bei einem Sterbefall, kann das Sperrgut auch direkt zur Umladeanlage gebracht werden. Die Berechtigungsscheine sind nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises beim Betriebsamt erhältlich.
- Das Betriebsamt behält sich organisatorisch bedingte Änderungen vor.
Jeder Haushalt hat einmal im Jahr die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten Sperrgut entsorgen zu lassen. Melden Sie Ihren Termin rechtzeitig an, am besten vier bis acht Wochen vorher.
Sperrmüllterminvergabe:
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: +491726723617
Was gehört zum Sperrgut?
Zum Sperrgut gehören Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht mehr in die Restmülltonne passen. Dazu gehören Möbelstücke wie Schränke oder Sessel genauso wie Matratzen, Teppiche, Gartenmöbel oder der ausrangierte Kinderwagen. Eine detaillierte Auflistung, was zum Sperrmüll gehört und was nicht, finden Sie hier.
Noch einige organisatorische Hinweise:
- Die Lagerung des Sperrguts muss vor dem Grundstück am Straßenrand, bzw. auf dem Bürgersteig erfolgen.
- Das Sperrgut muss um 6.00 Uhr morgens zur Abfuhr bereit liegen.
- Die Gegenstände dürfen maximal zwei Meter lang sein und nur so schwer, dass sie von zwei Personen getragen werden können.
- Wenn Sie das Sperrgut am Abend vorher herausstellen, berücksichtigen Sie, dass Sie für Gegenstände, die dazugestellt werden, letztlich verantwortlich sind, und für die ordnungsgemäße Entsorgung aufkommen müssen.
- Das Befahren privater Grundstücke und Wege (auch Garageneinfahrten) ist unseren Sperrgutfahrzeugen nicht gestattet.
- In Ausnahmefällen, z.B. bei einem Sterbefall, kann das Sperrgut auch direkt zur Umladeanlage gebracht werden. Die Berechtigungsscheine sind nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises beim Betriebsamt erhältlich.
- Das Betriebsamt behält sich organisatorisch bedingte Änderungen vor.
Jeder Haushalt hat einmal im Jahr die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten Sperrgut entsorgen zu lassen. Melden Sie Ihren Termin rechtzeitig an, am besten vier bis acht Wochen vorher.
Sperrmüllterminvergabe:
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: +491726723617
Was gehört zum Sperrgut?
Zum Sperrgut gehören Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht mehr in die Restmülltonne passen. Dazu gehören Möbelstücke wie Schränke oder Sessel genauso wie Matratzen, Teppiche, Gartenmöbel oder der ausrangierte Kinderwagen. Eine detaillierte Auflistung, was zum Sperrmüll gehört und was nicht, finden Sie hier.
Noch einige organisatorische Hinweise:
- Die Lagerung des Sperrguts muss vor dem Grundstück am Straßenrand, bzw. auf dem Bürgersteig erfolgen.
- Das Sperrgut muss um 6.00 Uhr morgens zur Abfuhr bereit liegen.
- Die Gegenstände dürfen maximal zwei Meter lang sein und nur so schwer, dass sie von zwei Personen getragen werden können.
- Wenn Sie das Sperrgut am Abend vorher herausstellen, berücksichtigen Sie, dass Sie für Gegenstände, die dazugestellt werden, letztlich verantwortlich sind, und für die ordnungsgemäße Entsorgung aufkommen müssen.
- Das Befahren privater Grundstücke und Wege (auch Garageneinfahrten) ist unseren Sperrgutfahrzeugen nicht gestattet.
- In Ausnahmefällen, z.B. bei einem Sterbefall, kann das Sperrgut auch direkt zur Umladeanlage gebracht werden. Die Berechtigungsscheine sind nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises beim Betriebsamt erhältlich.
- Das Betriebsamt behält sich organisatorisch bedingte Änderungen vor.
- Anschrift
- 001Marktstraße 1658452Witten
Servicebereich
Bürgerberatung
8.00-15.00_8.00-15.00_8.00-15.00_8.00-15.00_8.00-13.00___und nach Vereinbarung
Montag
8.00-15.00
Dienstag
8.00-15.00
Mittwoch
8.00-15.00
Donnerstag
8.00-15.00
Freitag
8.00-13.00
Freitext
und nach Vereinbarung
- buergerberatung@stadt-witten.de
Sperrgut/ -müll
Jeder Haushalt hat einmal im Jahr die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten Sperrgut entsorgen zu lassen. Melden Sie Ihren Termin rechtzeitig an, am besten vier bis acht Wochen vorher.
Sperrmüllterminvergabe:
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: +491726723617
Was gehört zum Sperrgut?
Zum Sperrgut gehören Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht mehr in die Restmülltonne passen. Dazu gehören Möbelstücke wie Schränke oder Sessel genauso wie Matratzen, Teppiche, Gartenmöbel oder der ausrangierte Kinderwagen. Eine detaillierte Auflistung, was zum Sperrmüll gehört und was nicht, finden Sie hier.
Noch einige organisatorische Hinweise:
- Die Lagerung des Sperrguts muss vor dem Grundstück am Straßenrand, bzw. auf dem Bürgersteig erfolgen.
- Das Sperrgut muss um 6.00 Uhr morgens zur Abfuhr bereit liegen.
- Die Gegenstände dürfen maximal zwei Meter lang sein und nur so schwer, dass sie von zwei Personen getragen werden können.
- Wenn Sie das Sperrgut am Abend vorher herausstellen, berücksichtigen Sie, dass Sie für Gegenstände, die dazugestellt werden, letztlich verantwortlich sind, und für die ordnungsgemäße Entsorgung aufkommen müssen.
- Das Befahren privater Grundstücke und Wege (auch Garageneinfahrten) ist unseren Sperrgutfahrzeugen nicht gestattet.
- In Ausnahmefällen, z.B. bei einem Sterbefall, kann das Sperrgut auch direkt zur Umladeanlage gebracht werden. Die Berechtigungsscheine sind nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises beim Betriebsamt erhältlich.
- Das Betriebsamt behält sich organisatorisch bedingte Änderungen vor.