Gesetzliche Grundlagen für die Erhebung der Vergnügungssteuer sind -das Kommunalabgabengesetz für das Land NRW in Verbindung mit Vorschriften der bundesgesetzlichen Abgabenordnung und -die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Witten (erhältlich beim Organisatons- und Personalamt). Die Vergnügungsteuersatzung der Stadt Witten betrifft in der Regel nur Veranstalter/innen, Gastwirte und Automatenaufsteller/innen.
Diese mögen sich bei Fragen und Problemen direkt an die für sie zuständigen Sachbearbeiter/innen wenden.
Buchstabenzuordnung:
Herr Milde: Der - Hanf
Herr Gellrich: Müle - Sal
Frau Bonk: A - Deq
Frau Volk: Hang - Müld
Herr Horstmann: Sam - Z
Frau Nockenberg: -
Gesetzliche Grundlagen für die Erhebung der Vergnügungssteuer sind -das Kommunalabgabengesetz für das Land NRW in Verbindung mit Vorschriften der bundesgesetzlichen Abgabenordnung und -die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Witten (erhältlich beim Organisatons- und Personalamt). Die Vergnügungsteuersatzung der Stadt Witten betrifft in der Regel nur Veranstalter/innen, Gastwirte und Automatenaufsteller/innen.
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- 001Stockumer Str. 28, B14, 58453 Witten58452Witten
Milde
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Donnerstag
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- steuern@stadt-witten.de
Gellrich
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Vergnügungssteuer
Gesetzliche Grundlagen für die Erhebung der Vergnügungssteuer sind -das Kommunalabgabengesetz für das Land NRW in Verbindung mit Vorschriften der bundesgesetzlichen Abgabenordnung und -die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Witten (erhältlich beim Organisatons- und Personalamt). Die Vergnügungsteuersatzung der Stadt Witten betrifft in der Regel nur Veranstalter/innen, Gastwirte und Automatenaufsteller/innen.
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