Volksfest
Volksfeste und Kirmesveranstaltungen werden durch die
Stadtmarketing Witten GmbH
Körnerstr. 8
58452 Witten
02302 581-1303
Internet:
und durch Schaustellerverbände organisiert.
Anforderungen an Schausteller
Die Schausteller und Fahrgeschäftbetreiber müssen im Besitz einer Reisegewerbekarte sein und über die erforderliche Haftpflichtversicherung für die Art ihres Betriebes verfügen. Im Falle von Geschäften mit besonderem Gefährdungspotential (beispielsweise Bungee-Springen) sind Unterlagen technischer Sachverständiger über das benutzte Material und Gerät am Veranstaltungsort bereitzuhalten.
Die Aufstellung von Fahrgeschäften und einzelnen Geräten kann als sogenannter "fliegender Bau" genehmigungspflichtig sein. In diesem Falle muss eine Genehmigung des Bauordnungsamtes eingeholt werden.
Inanspruchnahme öffentlicher Fläche löst eine Sondernutzungserlaubnispflicht aus.
Die besondere Sperrzeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr muss beachtet werden.