Anlagen der Außenwerbung -Werbeanlagen- sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Diese Anlagen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, genehmigungspflichtig.
Einfache Bauvorhaben wie Werbeanlagen können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen der Antragsunterlagen kann Ihnen folgender Leitfaden als Hilfestellung dienen:
Einige Werbeanlagen sind sogar genehmigungsfrei. Für welche Werbeanlagen dies gilt und was dabei zu beachten ist, haben wir für Sie in folgendem Infoblatt zusammengestellt:
- Bauantrag "Werbeanlage"
- Infoblatt "Anbringung von Werbeanlagen"
- Leitfaden "Werbeanlagen"
- Anschrift
- 001Annenstraße 111 b58453Witten
Dipl.-Ing.
Thomys
_08:00-12:00__08:00-12:00____
Dienstag
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Donnerstag
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- bauordnung@stadt-witten.de
Lentzen
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Dienstag
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- bauordnung@stadt-witten.de
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- 001Annenstraße 111 b58453Witten
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Dipl.-Ing.
Tebbe
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Dienstag
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Donnerstag
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- bauordnung@stadt-witten.de
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- 001Annenstraße 111 b58453Witten
Reimann
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Dienstag
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Donnerstag
08:00-12:00
- bauordnung@stadt-witten.de
Werbeanlagen
Anlagen der Außenwerbung -Werbeanlagen- sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Diese Anlagen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, genehmigungspflichtig.
Einfache Bauvorhaben wie Werbeanlagen können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen der Antragsunterlagen kann Ihnen folgender Leitfaden als Hilfestellung dienen:
Einige Werbeanlagen sind sogar genehmigungsfrei. Für welche Werbeanlagen dies gilt und was dabei zu beachten ist, haben wir für Sie in folgendem Infoblatt zusammengestellt:
- Bauantrag "Werbeanlage"
Antragsformular für Bauanträge und Bauvoranfragen von Werbeanlagen
- Infoblatt "Anbringung von Werbeanlagen"
Hinweise zur Anbringung von Werbeanlagen.
- Leitfaden "Werbeanlagen"
Hinweise zu einem Bauantrag für Werbeanlagen