Wohnberechtigungsbescheinigungen
Unser Leistungskatalog
- Beratung von Wohnungssuchenden
- Beratung von Verfügungsberechtigten
- Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen
- Erteilung von Bescheinigungen nach § 88 a II WoBauG, gemäß der ZinsVO, für den Bergarbeiterwohnungsbau, für das kommunale Wohnungsprogramm und für die Verzinsung von Wohnungsbaudarlehen
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann eine sozial- oder zweckgebundene Wohnung angemietet werden. Die Erteilung ist von den Einkünften aller im Haushalt lebenden Personen abhängig. Aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll.
Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheines: 20 EUR
Erteilung eines gezielten Wohnberechtigungsscheines : 20 EUR
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG)
Verwaltungsvorschriften zum WFNG
Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW
Einkommensprüfungserlass
Einkommensteuergesetz