Eingliederungshilfe gemäß § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII

Von einer seelischen Behinderung bedroht bzw. betroffen im Sinne dieses Buches SGB VIII sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist oder bereits eingetreten ist.

Weiterführende Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten und dem Antragsverfahren erfahren Sie im Amt für Jugendhilfe und Schule im Beratungsgespräch. 

Buchstaben A – D         Tel.: 02302 581-5258

Buchstaben E – Is         Tel.: 02302 581-5154

Buchstaben It – L          Tel.: 02302 581-5351

Buchstaben M – Schm Tel.: 02302 581-5232

Buchstaben Schn – Z    Tel.: 02302 581-5126

jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de

 

Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch geklärt. I.d.R. ist aber ein fachärztliches Gutachten, eine sozialpädagogische Diagnose und ein Bericht der Schule erforderlich.

§ 35a Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII