Erziehungshilfe

Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung, bei

- Fragen zur Erziehung,
- Problemen in der Familie/ Partnerschaft
- Problemen in der Schule, in der Kita oder mit Freunden,
- Trennungs- und Scheidungssituationen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksdienstes im Amt für Jugendhilfe und Schule sind erfahrene Ansprechpartner. Ihre Aufgabe ist, gemeinsam mit Eltern Lösungen im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu finden.

Manche Probleme können im Beratungsgespräch mit den Hilfesuchenden direkt gelöst werden. Im Bedarfsfall können aber auch weitere Hilfen, z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder Beratung in einer Erziehungsberatungsstelle angeboten werden. Sollte ein weiteres Zusammenleben zwischen Eltern, Kindern und Jugendlichen nicht mehr möglich sein, kann die Unterbringung in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder einem Heim erfolgen. Können Väter und Mütter, aus welchen Gründen auch immer, die Erziehung ihrer Kinder nicht mehr gemeinsam wahrnehmen, kann eine Entscheidung des Familiengerichtes über das Sorgerecht notwendig werden. Hierzu beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Jedes Kind, jeder Jugendliche, jede Mutter und jeder Vater kann sich an den Bezirksdienst wenden und um Hilfe bitten. Auch eine Beratung ohne Nennung des Namens ist möglich.

Öffnungszeiten des Bezirksdienstes:
montags - freitags, jeweils 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung (Terminabsprache auch telefonisch möglich).

Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Jugendhilfe und Schule, Abteilung Erziehungshilfe unter jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de oder unter folgenden Rufnummern:

Bezirksteam 1: 02302 581-5175, -5234 oder -5273

Bezirksteam 2: 02302 581-5177, -5281 oder -5271

Bezirksteam 3: 02302 581-5231, -5232 oder -5274  

In akuten Notsituationen nach 16.00 Uhr, freitags nach 12.00 Uhr und an den Wochenenden ist der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes über die Polizeidienststelle Witten (Tel.: 02302 / 209 3822) oder die Feuerwehr Witten (Tel.: 02302 / 923-0) erreichbar.

Weitere Informationen zu Beratungsmöglichkeiten finden sie unter
Beratung und Unterstützung.

Welche Unterlagen Sie benötigen erfahren Sie im Beratungsgespräch.

Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)