Führungszeugnisse, Auszug aus dem Bundeszentralregister

Das Führungszeugnis bescheinigt, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Es wird z.B. bei Einstellungen benötigt oder wenn jemand Kontakt zu Schutzbefohlenen hat (erweitertes Führungszeugnis). In der Bürgerberatung wird das Führungszeugnis beantragt; es wird vom Bundesjustizamt ausgestellt und an die antragstellende Person oder eine Behörde verschickt.

Voraussetzungen

Wohnsitz in Witten; persönliches Erscheinen; es muss ein Termin gebucht werden; altenativ ist die Vorsprache montags bis freitags ausschließlich zwischen 8.00 und 8.30 Uhr möglich. Bitte melden Sie sich an der Information und bringen etwas Wartezeit mit.

Hinweis

Die online-Beantragung ist mit einem Ausweis mit aktivierter eID-Funktion möglich. 

 

13,00 EUR

  • Personalausweis oder Pass
  • ggf. personalisierte Bescheinigung, dass die Voraussetzungen für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen (stellt die anfordernde Stelle aus)

Kontakt

Servicebereich Bürgerberatung

Details