Wir
- informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen,
- beurkunden Ihre Sorgeerklärung,
- führen das Sorgeregister über die erteilten Sorgeerklärungen der in Witten geborenen Kinder,
- erteilen Auskünfte aus dem Sorgeregister,
- erstellen Bescheinigungen, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde (das sog. Negativattest).
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII
Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch geklärt.
gebührenfrei
- Anschrift
- 001 Marktstraße 16 58452 Witten
Bartig
08:00-12:00_08:00-12:00&14:00-16:00_geschlossen-_08:00-12:00_geschlossen-___
Montag
08:00-12:00
Dienstag
08:00-12:00&14:00-16:00
Mittwoch
geschlossen-
Donnerstag
08:00-12:00
Freitag
geschlossen-
- jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de
Katter
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Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
geschlossen-
- jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de
de Lall
08:00-12:00_08:00-12:00&14:00-16:00_geschlossen-_08:00-12:00_geschlossen-___
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
geschlossen-
Donnerstag
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Freitag
geschlossen-
- jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001 Marktstraße 16 58452 Witten
Ludwig
_______aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitext
aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de
- Anschrift
- 001 Marktstraße 16 58452 Witten
Spalek
_______aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- beistandschaften@stadt-witten.de
Gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärung)
Wir
- informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen,
- beurkunden Ihre Sorgeerklärung,
- führen das Sorgeregister über die erteilten Sorgeerklärungen der in Witten geborenen Kinder,
- erteilen Auskünfte aus dem Sorgeregister,
- erstellen Bescheinigungen, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde (das sog. Negativattest).
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
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Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII