Gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärung)

Wir

  • informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen,
  • beurkunden Ihre Sorgeerklärung,
  • führen das Sorgeregister über die erteilten Sorgeerklärungen der in Witten geborenen Kinder,
  • erteilen Auskünfte aus dem Sorgeregister,
  • erstellen Bescheinigungen, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde (das sog. Negativattest). 

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.  

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

gebührenfrei

Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch geklärt.

Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII

Kontakt

Frau Ludwig

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Frau Spalek

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