Eine Genehmigung für einen Schwertransport ist immer dann zu beantragen, wenn Fahrzeuge und Züge die Abmessungen, Achslasten oder das Gesamtgewicht der zugelassenen Grenzen (§ 46 Straßenverkehrsordnung; StVO) überschreiten.
Eine solche Genehmigung kann in der Stadt Witten für Schwertransporte mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 40 Tonnen erteilt werden. Schwertransporte über dieses zulässige Gesamtgewicht hinaus bedürfen der Genehmigung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis, Anträge über das Vemags System wird von der Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes bearbeitet.
Bei Antragstellung (s. Formulare) durch den Spediteur des Schwertransportes ist die Streckenführung mit den zuständigen Behörden abzustimmen und zu prüfen, ob dem Schwertransport nicht Hindernisse wie Brücken oder die begrenzte Traglast einer Straße entgegenstehen. Erst danach kann die Genehmigung erteilt werden.
§§ 29 Abs. 3, 44, 46 und 47 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zwischen 30,00 EUR und 340,00 EUR.
Eine Genehmigung für einen Schwertransport ist immer dann zu beantragen, wenn Fahrzeuge und Züge die Abmessungen, Achslasten oder das Gesamtgewicht der zugelassenen Grenzen (§ 46 Straßenverkehrsordnung; StVO) überschreiten.
Eine solche Genehmigung kann in der Stadt Witten für Schwertransporte mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 40 Tonnen erteilt werden. Schwertransporte über dieses zulässige Gesamtgewicht hinaus bedürfen der Genehmigung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis, Anträge über das Vemags System wird von der Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes bearbeitet.
Bei Antragstellung (s. Formulare) durch den Spediteur des Schwertransportes ist die Streckenführung mit den zuständigen Behörden abzustimmen und zu prüfen, ob dem Schwertransport nicht Hindernisse wie Brücken oder die begrenzte Traglast einer Straße entgegenstehen. Erst danach kann die Genehmigung erteilt werden.
§§ 29 Abs. 3, 44, 46 und 47 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zwischen 30,00 EUR und 340,00 EUR.
- Anschrift
- 001 Annenstraße 111 b 58453 Witten
Limberg
- tiefbauamt@stadt-witten.de
Genehmigung von Schwertransporten
Eine Genehmigung für einen Schwertransport ist immer dann zu beantragen, wenn Fahrzeuge und Züge die Abmessungen, Achslasten oder das Gesamtgewicht der zugelassenen Grenzen (§ 46 Straßenverkehrsordnung; StVO) überschreiten.
Eine solche Genehmigung kann in der Stadt Witten für Schwertransporte mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 40 Tonnen erteilt werden. Schwertransporte über dieses zulässige Gesamtgewicht hinaus bedürfen der Genehmigung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis, Anträge über das Vemags System wird von der Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes bearbeitet.
Bei Antragstellung (s. Formulare) durch den Spediteur des Schwertransportes ist die Streckenführung mit den zuständigen Behörden abzustimmen und zu prüfen, ob dem Schwertransport nicht Hindernisse wie Brücken oder die begrenzte Traglast einer Straße entgegenstehen. Erst danach kann die Genehmigung erteilt werden.
Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zwischen 30,00 EUR und 340,00 EUR.
§§ 29 Abs. 3, 44, 46 und 47 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)