Offene Ganztagsschule (OGS)

Die An- und Abmeldung von Grundschülern zur Offenen Ganztagsschule (OGS) erfolgt über die OGS in der Grundschule, die Ihr Kind besucht. Mit der Aufnahmeentscheidung werden Ihnen von dem jeweiligen Träger der OGS (AWO EN, DRK, Jugendreferat der ev. Kirche oder Stadt Witten/Amt für Jugendhilfe und Schule) die Anmeldeformulare übergeben. Vom Träger erhalten Sie dann auch den Betreuungsvertrag und den Vertrag über die Mittagsverpflegung

In welcher Höhe Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule zu entrichten sind, ermittelt für alle Träger das Amt für Jugendhilfe und Schule. Die Elternbeiträge sind sozial gestaffelt. Sie liegen derzeit zwischen 0 € und 150 € monatlich. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine Offene Ganztagsschule, wird für das erste Kind der volle Beitrag erhoben, für das zweite Kind ein Beitrag in Höhe von 25% des Vollbeitrags. Jedes weitere Kind ist von der Beitragspflicht frei.

Um den von Ihnen zu entrichtenden Beitrag zu ermitteln, müssen Sie dem Amt für Jugendhilfe und Schule Einkommensnachweise vorlegen. Die Höhe des Elternbeitrages wird Ihnen dann per Bescheid mitgeteilt.
Weitere Informationen zu Elternbeiträgen finden Sie in der Satzung der Stadt Witten zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.

Weitere Informationen finden Sie unter Offene Ganztagsschule (OGS) und in dem Faltblatt Offene Ganztagsschulen (OGS) in Witten. Die Kooperation zwischen Grundschulen, Offenen Ganztagsschulen und Kindertreffs wird beschrieben unter "Ein pädagogischer Dreiklang" und in der Broschüre "Ein pädagogischer Dreiklang - Grundschulen, Offene Ganztagsschulen (OGS) und Kindertreffs in Witten".  

Elternbeiträge

Einkommensnachweise