Pfandleiher

Wer kurzfristige Kredite gegen Pfandgaben gewährt, bedarf einer Erlaubnis. Unter die Erlaubnispflicht fällt auch die Pfandannahme in Form von Immobilien oder Kraftfahrzeugen.
Auskünfte zur Antragstellung erteilen die zuständigen Ansprechpersonen

660 €

  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskünfte in Steuersachen (Finanzamt)
  • Versicherungsnachweis
  • Grundrisszeichnung

§ 34 Gewerbeordnung
(Bekanntmachung einer Neufassung vom 22. Februar 1999 – BGBl. I Seite 202 – in der zur Zeit gültigen Fassung)

Pfandleiherverordnung
(Bekanntmachung einer Neufassung vom 01. Juni 1976 – BGBl. I Seite 1334 – in der zur Zeit gültigen Fassung)

Text der Gewerbeordnung im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Frau Becking

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