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Schöffenwahlen
Das Rechtsamt betreut die Schöffenwahlen der Stadt Witten und sammelt Vorschläge.
Gemeinden sind verpflichtet, in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und zwischen 25 und 70 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und keine Vorstrafen haben.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie wirken z.B. im Strafverfahren mit und urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten. Dabei verfügen sie über gleiches Stimmrecht wie die Berufsrichter. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
Wichtig: Unterschreiben Sie unbedingt das ausgedruckte Formular.