Schülerfahrkosten

Nach der Schülerfahrkostenverordnung übernimmt die Stadt Witten bei Vorlage der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen die Kosten für ein Schülerticket. Hierbei ist jedoch ein Eigenanteil zu tragen.

Anspruchsvoraussetzungen
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die Länge des kürzesten zumutbaren  Schulweges (Fußweg)  beträgt bei Schülerinnen und Schülern der Primarstufe mehr als 2 km, für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km, für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II mehr als 5 km oder
- besondere Gefährlichkeit des Schulweges oder
- Unzumutbarkeit des Schulweges aus gesundheitlichen Gründen (Nachweis durch ärztliches Attest)

Sollte eine der Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, haben die Eltern einen Eigenanteil zu tragen. Dieser beträgt:
- für alle anspruchsberechtigten volljährigen Schülerinnen und Schüler 12,00 Euro
- für das 1. minderjährige anspruchsberechtigte Kind 12,00 Euro
- für das 2. minderjährige anspruchsberechtigte Kind 6,00 Euro

Für jedes weitere anspruchberechtigte Kind ist kein Eigenanteil zu zahlen. Für Schülerinnen und Schüler die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt  nach SGB XII beziehen, entfällt ebenfalls der Eigenanteil. Der Eigenanteil ist direkt an die BOGESTRA zu zahlen. Dort ist auch der Nachweis zu erbringen, dass ein ermäßigter bzw. kein Eigenanteil nach den o.g. Voraussetzungen zu leisten ist.

Die Anträge für die Ausstellung der ermäßigten Schülerfahrtickets sind über die Schulsekretariate zu stellen. Von dort werden sie an das Amt für Jugendhilfe und Schule weitergeleitet. Das Schülerticket berechtigt zu Fahrten im gesamten Gebiet des VRR, außerhalb der Unterrichtszeiten und an Wochenenden und Feiertagen. Es ist im Abonnement zu beziehen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 02302 581-5132 oder unter jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de .