Schulbesuch

Zwei Jahre vor der Einschulung werden die Eltern der 4-jährigen Kinder durch das Amt für Jugendhilfe und Schule zu einer Informationsveranstaltung in die Grundschulen eingeladen. Schulleitungen und Kita-Leitungen informieren hier gemeinsam und in allgemeiner Form über vorschulische Fördermaßnahmen, z.B. über Maßnahmen zur Sprachentwicklung.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres. Die Eltern werden automatisch vom Amt für Jugendhilfe und Schule angeschrieben und informiert.

Auch für die Anmeldung zur weiterführenden Schule nach der 4. Klasse werden die Eltern automatisch benachrichtigt und informiert.

Die Einladung zur schulmedizinischen Untersuchung erhalten die Eltern vom Kreisgesundheitsamt.

Weitere Informationen zu Schulen, möglichen Bildungsabschlüssen, inneren und äußeren Schulangelegenheiten, dem Bildungsfahrplan für Witten u.a. finden Sie unter Schulen in Witten. Informationen zur Offenen Ganztagsschule (OGS) und anderen Betreuungsmöglichkeiten finden Sie unter Kindertagesbetreuung

Download Faltblatt Schulen in Witten

Download Faltblatt Offene Ganztagsschulen (OGS) in Witten

Download Bildungsfahrplan in Witten

Download Schulstatistik

Im Rahmen der Information wird mitgeteilt, welche Unterlagen Sie benötigen.
Formulare werden ggf. zugeschickt.

Rechtsverordnung zu § 96 Schulgesetz NRW