Wer für die Durchführung von Baumaßnahmen öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen muss, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.
Das kommt insbesonere in Betracht bei der Aufstellung von Baugerüsten, Bauzäunen, Bauwagen sowie Bau- oder Autokränen aber auch bei der Lagerung von Baumaterialien, der Aufstellung von Containern oder der notwendigen Anlegung einer Baustellenüberfahrt.
Sondernutzungssatzung der Stadt Witten (Ortsrecht 1.10)
Die zu erhebenden Gebühren richten sich nach der Lage und Größe der benutzen Fläche sowie der Dauer der Sondernutzung.
Wer für die Durchführung von Baumaßnahmen öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen muss, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.
Das kommt insbesonere in Betracht bei der Aufstellung von Baugerüsten, Bauzäunen, Bauwagen sowie Bau- oder Autokränen aber auch bei der Lagerung von Baumaterialien, der Aufstellung von Containern oder der notwendigen Anlegung einer Baustellenüberfahrt.
Sondernutzungssatzung der Stadt Witten (Ortsrecht 1.10)
Die zu erhebenden Gebühren richten sich nach der Lage und Größe der benutzen Fläche sowie der Dauer der Sondernutzung.
Wer für die Durchführung von Baumaßnahmen öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen muss, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.
Das kommt insbesonere in Betracht bei der Aufstellung von Baugerüsten, Bauzäunen, Bauwagen sowie Bau- oder Autokränen aber auch bei der Lagerung von Baumaterialien, der Aufstellung von Containern oder der notwendigen Anlegung einer Baustellenüberfahrt.
Sondernutzungssatzung der Stadt Witten (Ortsrecht 1.10)
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- Anschrift
- 001 Marktstraße 16 58452 Witten
Borys
08:00-12:00_08:00-12:00&14:00-16:00_geschlossen-_08:00-12:00_08:00-12:00___Z. Zt. sind bis auf Weiteres Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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Z. Zt. sind bis auf Weiteres Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich
- verkehrsabteilung@stadt-witten.de
Kolodzeizyk
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Sondernutzungen bei Bautätigkeiten
Wer für die Durchführung von Baumaßnahmen öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen muss, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.
Das kommt insbesonere in Betracht bei der Aufstellung von Baugerüsten, Bauzäunen, Bauwagen sowie Bau- oder Autokränen aber auch bei der Lagerung von Baumaterialien, der Aufstellung von Containern oder der notwendigen Anlegung einer Baustellenüberfahrt.
Die zu erhebenden Gebühren richten sich nach der Lage und Größe der benutzen Fläche sowie der Dauer der Sondernutzung.
Sondernutzungssatzung der Stadt Witten (Ortsrecht 1.10)