Sondernutzungen bei Bautätigkeiten

Wer für die Durchführung von Baumaßnahmen öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen muss, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis.

Das kommt insbesonere in Betracht bei der Aufstellung von Baugerüsten, Bauzäunen, Bauwagen sowie Bau- oder Autokränen aber auch bei der Lagerung von Baumaterialien, der Aufstellung von Containern oder der notwendigen Anlegung einer Baustellenüberfahrt.

Die zu erhebenden Gebühren richten sich nach der Lage und Größe der benutzen Fläche sowie der Dauer der Sondernutzung.

Sondernutzungssatzung der Stadt Witten (Ortsrecht 1.10)

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Herr Borys

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Herr Kolodzeizyk

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