Das Seniorenbüro vermittelt Hilfen und Beratung für Seniorinnen und Senioren und die Angehörigen.
Viele Senioren haben den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Der Sozialdienst für ältere Bürgerinnen und Bürger des Amtes für Wohnen und Soziales bietet ihnen bzw. den Angehörigen Beratung dazu an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen aber auch bei der Organisation und Finanzierung von ambulanten und bei Bedarf auch stationären Hilfen.
Zu den Hilfen, die nach dem Landespflegegesetz und nach dem Sozialgesetzbuch XII vorgesehen sind, gehören im Einzelnen:
Beratung zu den Themen Pflege, Hilfen, Freizeit usw. Antragstellung bei der Stadt (Sozialamt, Wohngeldstelle, Fehlbelegungsabgabe, Blindengeld, GEZ u. Telefon, u. a.)Antragstellung bei den Kranken- u. Pflegekassen, Versorgungsamt u. a.Organisation bei finanziellen ProblemenBeratung bei gesundheitlichen und seelischen Problemen; Gespräche vor OrtOrganisation von Hilfsangeboten (hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen, Essen auf Rädern, Hausnotruf, usw.) unter Einbeziehung der FinanzierungsmöglichkeitenBeratung und Unterstützung bei Wohnungswechsel und Heimunterbringung.
Wenn Hilfe erforderlich ist, nehmen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gern Hinweise von aufmerksamen Nachbarn, Vermietern, Hausärzten oder den Sozialdiensten der Krankenhäuser an.
- Anschrift
- 001 Marktstraße 16 58452 Witten
Braun
_______Termine
Freitext
Termine
- Senioren@stadt-witten.de
Schlickau
_______Termine
Freitext
Termine
- Senioren@stadt-witten.de
Förster
_______Termine
Freitext
Termine
- Senioren@stadt-witten.de
Melnychuk
_______Termine
Freitext
Termine
- Senioren@stadt-witten.de
Sozialdienst für ältere Bürger*innen
Das Seniorenbüro vermittelt Hilfen und Beratung für Seniorinnen und Senioren und die Angehörigen.
Viele Senioren haben den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Der Sozialdienst für ältere Bürgerinnen und Bürger des Amtes für Wohnen und Soziales bietet ihnen bzw. den Angehörigen Beratung dazu an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen aber auch bei der Organisation und Finanzierung von ambulanten und bei Bedarf auch stationären Hilfen.
Zu den Hilfen, die nach dem Landespflegegesetz und nach dem Sozialgesetzbuch XII vorgesehen sind, gehören im Einzelnen:
Beratung zu den Themen Pflege, Hilfen, Freizeit usw. Antragstellung bei der Stadt (Sozialamt, Wohngeldstelle, Fehlbelegungsabgabe, Blindengeld, GEZ u. Telefon, u. a.)Antragstellung bei den Kranken- u. Pflegekassen, Versorgungsamt u. a.Organisation bei finanziellen ProblemenBeratung bei gesundheitlichen und seelischen Problemen; Gespräche vor OrtOrganisation von Hilfsangeboten (hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen, Essen auf Rädern, Hausnotruf, usw.) unter Einbeziehung der FinanzierungsmöglichkeitenBeratung und Unterstützung bei Wohnungswechsel und Heimunterbringung.
Wenn Hilfe erforderlich ist, nehmen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gern Hinweise von aufmerksamen Nachbarn, Vermietern, Hausärzten oder den Sozialdiensten der Krankenhäuser an.