Sollten Sie städtisches Eigentum beschädigt haben, ist der Schaden beim Rechtsamt der Stadt Witten schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
Dabei ist die Mitteilung folgender Angaben erforderlich:
- Schadenort
- Schadentag und Uhrzeit
- Schadenhergang
Sollten Sie städtisches Eigentum beschädigt haben, ist der Schaden beim Rechtsamt der Stadt Witten schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
Dabei ist die Mitteilung folgender Angaben erforderlich:
- Schadenort
- Schadentag und Uhrzeit
- Schadenhergang
Sollten Sie städtisches Eigentum beschädigt haben, ist der Schaden beim Rechtsamt der Stadt Witten schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
Dabei ist die Mitteilung folgender Angaben erforderlich:
- Schadenort
- Schadentag und Uhrzeit
- Schadenhergang
Sollten Sie städtisches Eigentum beschädigt haben, ist der Schaden beim Rechtsamt der Stadt Witten schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
Dabei ist die Mitteilung folgender Angaben erforderlich:
- Schadenort
- Schadentag und Uhrzeit
- Schadenhergang
Sollten Sie städtisches Eigentum beschädigt haben, ist der Schaden beim Rechtsamt der Stadt Witten schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
Dabei ist die Mitteilung folgender Angaben erforderlich:
- Schadenort
- Schadentag und Uhrzeit
- Schadenhergang
Sollten Sie städtisches Eigentum beschädigt haben, ist der Schaden beim Rechtsamt der Stadt Witten schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
Dabei ist die Mitteilung folgender Angaben erforderlich:
- Schadenort
- Schadentag und Uhrzeit
- Schadenhergang
- Anschrift
- 001 Brauckstraße 14 58454 Witten
Rambow
08:00-15:00_08:00-15.00_08:00-15:00_08:00-15:00_08:00-12:00___Termine nach telefonischer Vereinbarung
Montag
08:00-15:00
Dienstag
08:00-15.00
Mittwoch
08:00-15:00
Donnerstag
08:00-15:00
Freitag
08:00-12:00
Freitext
Termine nach telefonischer Vereinbarung
- rechtsamt@stadt-witten.de
Stadt als Geschädigte
Sollten Sie städtisches Eigentum beschädigt haben, ist der Schaden beim Rechtsamt der Stadt Witten schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
Dabei ist die Mitteilung folgender Angaben erforderlich:
- Schadenort
- Schadentag und Uhrzeit
- Schadenhergang