Stadt als Geschädigte

Sollten Sie städtisches Eigentum beschädigt haben, ist der Schaden beim Rechtsamt der Stadt Witten schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.

Dabei ist die Mitteilung folgender Angaben erforderlich:

  • Schadenort
  • Schadentag und Uhrzeit
  • Schadenhergang

Kontakt

Frau Rambow

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