Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Die Zuständigkeit für die Vergabe und Mitteilung der Steuer-ID liegt beim Bundeszentralamt für Steuern. Diese Steuer-ID begleitet Sie Ihr weiteres Leben.

Bei einem Zuzug aus dem Ausland wird die Steuer-ID automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zur Meldeanschrift geschickt. Dies kann ca. 2 – 3 Wochen dauern.

Weitere Auskünfte sind auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.identifikationsmerkmal.de erhältlich.

Dort ist auch ein Eingabeformular hinterlegt, mit dem man die Steuer-ID anfordern kann.

Wenden Sie sich bitte ausschließlich an das BZSt, wenn Sie Ihre Nummer nicht zur Hand haben und fordern Sie diese dort erneut an. Eine Vorsprache oder Terminvergabe bei der Bürgerberatung ist in dieser Angelegenheit bis auf weiteres NICHT möglich.

Einkommensteuergesetz