Straßenmusik

Die künstlerische Darbietung von Straßenmusik ist in Witten grundsätzlich erlaubt und willkommen. Allerdings gibt es einige Spielregeln einzuhalten, damit die Straßenmusik für alle Beteiligten ein Erfolg wird. Weitere Hinweise entnehmen Sie unseren Flyer.

keine

Formloser Antrag mit folgenden Infos:

  • Vor- und Nachname sowie Adresse des Künstlers
  • Ort der Darbietung
  • die Tage (Datum)
  • Zeitraum der Darbietung (Uhrzeit)

§ 2a der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Witten

Kontakt

Frau Iserloh

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Frau Weinhold

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