Die Straßenreinigung umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Plätze, Radwege, Gehwege, Parkstreifen und Haltestellenbuchten soweit sie im öffentlichen Eigentum sind.
Die Reinigung der Gehwege ist auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen.
Gebührensatz für die Straßenreinigung (2022)
(1) Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahnen beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je angefangenen Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend
- dem Anliegerverkehr dienst 2,88 EUR
- dem innerörtlichen Verkehr dient 2,40 EUR
Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.
(2) Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Absatz 1 genannten Straßenarten sowie die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen in den einzelnen Straßen ergeben sich aus dem Straßenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist.
- Anschrift
- 001 Dortmunder Str. 15 58455 Witten
Arbeitsgruppe
Straßenreinigung
08:00-15:00_08:00-16:00_08:00-15:00_08:00-15:00_08:00-12:00___Annahmestelle
Montag
08:00-15:00
Dienstag
08:00-16:00
Mittwoch
08:00-15:00
Donnerstag
08:00-15:00
Freitag
08:00-12:00
Freitext
Annahmestelle
- strassenreinigung@stadt-witten.de
Straßenreinigung
Die Straßenreinigung umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Plätze, Radwege, Gehwege, Parkstreifen und Haltestellenbuchten soweit sie im öffentlichen Eigentum sind.
Die Reinigung der Gehwege ist auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen.
Gebührensatz für die Straßenreinigung (2022)
(1) Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahnen beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je angefangenen Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend
- dem Anliegerverkehr dienst 2,88 EUR
- dem innerörtlichen Verkehr dient 2,40 EUR
Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.
(2) Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Absatz 1 genannten Straßenarten sowie die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen in den einzelnen Straßen ergeben sich aus dem Straßenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist.