Straßenreinigung

Die Straßenreinigung umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Plätze, Radwege, Gehwege, Parkstreifen und Haltestellenbuchten soweit sie im öffentlichen Eigentum sind.

Die Reinigung der Gehwege ist auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen.

Gebührensatz für die Straßenreinigung (2022)

(1)  Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahnen beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je angefangenen Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend    

  • dem Anliegerverkehr dienst 2,88 EUR
  • dem innerörtlichen Verkehr dient 2,40 EUR

Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.

(2)  Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Absatz 1 genannten Straßenarten sowie die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen in den einzelnen Straßen ergeben sich aus dem Straßenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist.

Kontakt

Arbeitsgruppe Straßenreinigung

Details